ᐅ Luftwärmepumpe oder Gas und Solar nutzen?
Erstellt am: 11.07.2012 19:15
R.Hotzenplotz 07.06.2018 23:19
Wir erhalten nun eine Gasheizung plus Solarunterstützung samt Fußbodenheizung.
Welche Faktoren müssen bei der Auslegung der Fußbodenheizung beachtet werden, damit diese auch perspektivisch geeignet ist, falls man doch mal eine Wärmepumpe einbaut? Ich habe mal irgendwo gelesen, dafür müsste die Fußbodenheizung bestimmte Voraussetzungen erfüllen aber ich finde nicht mehr, welche das sind. Ich möchte das noch mal rechtzeitig vor Verlegung abklären, so dass ich mir nicht für die Zukunft jegliche Flexibilität nehme.
Und so sieht die Heizungsplanung aus.
Wobei sich im KG noch ändert, dass nur der Raum oben links und unten links beheizt werden. Der Raum dazwischen sowie der Raum unten rechts nicht.
Das wundert mich auch. Es ist zwar genau so vertraglich festgelegt aber im Rahmen der Gespräche seiner Zeit mit anderen Massivhausanbietern hieß es, man müsse zwingend alles beheizen, da man sonst aus gesetzlichen Gründen den kompletten Kellerabgang vom EG Flur dicht machen müsste mittels einer Tür. Das sieht man nun aber nicht so. Der baubegleitende Sachverstände sagt, er sei kein Experte in Sachen Heizung (kann doch eigentlich auch nicht sein, dass man nun auch noch einen Heizungsexperten als weiteren Gutachter braucht).



Welche Faktoren müssen bei der Auslegung der Fußbodenheizung beachtet werden, damit diese auch perspektivisch geeignet ist, falls man doch mal eine Wärmepumpe einbaut? Ich habe mal irgendwo gelesen, dafür müsste die Fußbodenheizung bestimmte Voraussetzungen erfüllen aber ich finde nicht mehr, welche das sind. Ich möchte das noch mal rechtzeitig vor Verlegung abklären, so dass ich mir nicht für die Zukunft jegliche Flexibilität nehme.
Und so sieht die Heizungsplanung aus.
Wobei sich im KG noch ändert, dass nur der Raum oben links und unten links beheizt werden. Der Raum dazwischen sowie der Raum unten rechts nicht.
Das wundert mich auch. Es ist zwar genau so vertraglich festgelegt aber im Rahmen der Gespräche seiner Zeit mit anderen Massivhausanbietern hieß es, man müsse zwingend alles beheizen, da man sonst aus gesetzlichen Gründen den kompletten Kellerabgang vom EG Flur dicht machen müsste mittels einer Tür. Das sieht man nun aber nicht so. Der baubegleitende Sachverstände sagt, er sei kein Experte in Sachen Heizung (kann doch eigentlich auch nicht sein, dass man nun auch noch einen Heizungsexperten als weiteren Gutachter braucht).
Alex85 08.06.2018 07:17
Der Verlegeabstand muss so eng sein, dass mit einem Vorlauf von Max. 35 Grad die Wunschtemperatur erreicht wird. Dann klappt es später auch mit der Wärmepumpe. In der Praxis heisst das, Verlegeabstand Max 15cm, lieber durchgehend 10, in Bäder auch 5cm, wenn das Verlegesystem dies noch zu lässt.
Der Verweis auf die Ingenieure ist mal wied r witzig. Vermutlich ist der Energieberater auch TGA Planer
Der Verweis auf die Ingenieure ist mal wied r witzig. Vermutlich ist der Energieberater auch TGA Planer
R.Hotzenplotz 08.06.2018 07:24
Wir hatten im Vertrag im Keller nur zwei Räume beheizt. Dann kam aber die Heizlastberechnung. Dort wurde jeder Kellerraum einbezogen und mit Fußbodenheizung verplant.
Dann sagte man mir, das werde jetzt auch nicht mehr geändert und bliebe so. Ebenfalls bliebe die ursprüngliche Ausrichtung der Fußbodenheizung so, die anfangs auf Sole Wärmepumpe ausgerichtet war - da gehe man nicht noch mal dran und somit sei ich später auch entsprechend flexibel.
Da es nun aber auf einmal heißt, die Räume werden so ausgeführt wie vertraglich beschrieben, heißt das für mich ja im Umkehrschluss, dass die gesamte Heizlastberechnung nicht stimmt. Ebenfalls weckt das Zweifel, dass die Fußbodenheizung später tatsächlich flexibel einsetzbar ist.
Wie gehe ich da am besten auf Nr. sicher? Hatte die angeschrieben, mir bitte die Aussage zu bestätigen, dass die Fußbodenheizung so ausgeführt wird, dass perspektivisch eine entsprechender Systemwechsel möglich ist. Mal schauen, ob ich da was zurück bekomme.
Dann sagte man mir, das werde jetzt auch nicht mehr geändert und bliebe so. Ebenfalls bliebe die ursprüngliche Ausrichtung der Fußbodenheizung so, die anfangs auf Sole Wärmepumpe ausgerichtet war - da gehe man nicht noch mal dran und somit sei ich später auch entsprechend flexibel.
Da es nun aber auf einmal heißt, die Räume werden so ausgeführt wie vertraglich beschrieben, heißt das für mich ja im Umkehrschluss, dass die gesamte Heizlastberechnung nicht stimmt. Ebenfalls weckt das Zweifel, dass die Fußbodenheizung später tatsächlich flexibel einsetzbar ist.
Wie gehe ich da am besten auf Nr. sicher? Hatte die angeschrieben, mir bitte die Aussage zu bestätigen, dass die Fußbodenheizung so ausgeführt wird, dass perspektivisch eine entsprechender Systemwechsel möglich ist. Mal schauen, ob ich da was zurück bekomme.
Kekse 08.06.2018 16:57
„Möglich“ ist der Wechsel auch, wenn die Vorlauf-Temperatur höher sein muss. Das wird nur wirtschaftlicher und ökologischer Schwachsinn. Je nachdem, wie das formuliert wird, bringt diese Bestätigung exakt gar nix…
R.Hotzenplotz 09.06.2018 17:31
Wie wäre denn deine Handlungsempfehlung? Noch ist nichts verlegt.
Mycraft 10.06.2018 08:35
Alex85 hat ja schon alles gesagt. Verlegeabstände einhalten, in den Randzonen möglichst auch 5-10cm und schon wird es was auch mit der Wärmepumpe.
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