ᐅ Luftraum einzeichnen – direkt geschlossen bauen (ca. 6–7 m²)?
Erstellt am: 23.08.25 22:41
D
dereks123
Hallo zusammen,
bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet.
Mich interessiert:
bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet.
Mich interessiert:
- Ist das wirklich üblich?
- Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht (Bauabnahme, späterer Verkauf, Versicherung etc.)?
MachsSelbst schrieb:
einen fehlenden Luftraum, da wird man sich wahrscheinlich einigen. Niemand wird das Haus einreißen deswegen.Aber durch den Rückbau der "Gauben" den regelwidrigen Zustand zu beseitigen aufzufordern, würde ich ein letztinstanzliches Gericht nicht als unverhältnismäßig einstufen sehen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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P.S., wie gesagt: meine bevorzugte Entwicklung des Threads wäre, der TE versachlichte die Diskussion durch Einstellung der Planung des EG und DG/OG. Ein Professorenstreit entfaltet einen (begrenzten) Popcornwert, löst aber das Problem der eigentlichen Frage nicht wirklich.
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S
Schorsch_baut25.08.25 20:25Das Bauamt ist ja idR auch nicht ganz blöd und wird sich fragen, warum fette Gauben gebaut werden, wenn nur Luft dahinter ist.
S
Schorsch_baut25.08.25 20:28Ach so, bei uns in der Gegend wurden auch einige Rückbauten nach Drohnenbefliegung und KI unterstützter Luftbildauswertung angeordnet. Ist wohl zunehmend häufig. Und wenn ich mich so umschaue, was alles in die Görten geklotzt wird, dann wundert es mich nicht.
M
MachsSelbst25.08.25 20:54wiltshire schrieb:
Das ist völliger Blödsinn. So ein Umkehrschluss ist weder logisch, noch folgerichtig.
Wer zum Betrug auffordert ist bereit zum Betrug.
Das bedeutet natürlich nicht, dass jemand, der nicht zum Betrug auffordert, nicht dazu bereit sei.Das ist Theorie aus deinen "Projektleitung für Anfänger"-Ratgebern, hat aber mit der Realität ziemlich wenig zu tun 😉
dem zufolge wäre ja ein jeder, der mal einen Handwerker unter der Hand bezahlt hat, im Geiste ein böser Krimineller, der auch zu ganz anderen Schandtaten fähig ist...
Sag, fährst du manchmal in der Stadt 52, statt 50? 😀
M
MachsSelbst25.08.25 20:56Schorsch_baut schrieb:
Ach so, bei uns in der Gegend wurden auch einige Rückbauten nach Drohnenbefliegung und KI unterstützter Luftbildauswertung angeordnet. Ist wohl zunehmend häufig. Und wenn ich mich so umschaue, was alles in die Görten geklotzt wird, dann wundert es mich nicht.Ja, das ist so. Dank Drohnen und KI ist das jetzt so einfach, dass diese Baustellen vermehrt angegangen werden.
Solange die Drohnen aber nicht ins Haus fliegen und die Grundrisse kontrollieren oder per Röntgenblick hineinsehen... solange sehe ich bei Verstößen im Inneren keine allzu große Gefahr.
Ich glaube die Bauämter werden in diesem Punkt überschätzt, die genehmigen und sind froh, wenn sie den Bauantrag dann los sind.