ᐅ Lösungsansätze nach unverheirateter Trennung.
Erstellt am: 28.07.20 16:19
11ant31.07.20 17:41
hampshire schrieb:
Ja, das ist so. Wenn sie ihre 25% in eine "Immobilien Investment" UG oder GmbH gibt, dann kannst Du die GmbH kaufen und es fällt keine Grunderwerbsteuer an. Hat aber andere Haken und Ösen, die man kennen sollte.Normalerweise hätte ich einen solchen Beitrag schlicht "geliked", was bei mir gleichbedeutend ist mit einem "Unterschreiben" des ganzen Wortlautes unter Vermeidung von Full Quote - in diesem Fall bin ich davon abgewichen, entscheidender Unterschied ist die Fetthervorhebung des letzten Satzes.Generell sollten unverheiratet bauwillige Paare wohl mehr über das Thema GbR nachdenken, alternativ auch oHG oder Holding(-UG).
Svala8731.07.20 17:43
hampshire schrieb:
Ja, das ist so. Wenn sie ihre 25% in eine "Immobilien Investment" UG oder GmbH gibt, dann kannst Du die GmbH kaufen und es fällt keine Grunderwerbsteuer an. Hat aber andere Haken und Ösen, die man kennen sollte.Okay, aber dann muss ich ja "nur" die Grunderwerbsteuer zahlen. Sonst nichts, neben den Notarkosten... K1300S31.07.20 17:55
Nein, wenn Du die Gesellschaft kaufst, in deren Eigentum der Hausanteil ist, gibt es keine Grunderwerbsteuer.
hampshire31.07.20 19:36
Du brauchst auch nicht zwingend einen Notar zum Kauf einer Firma.
nordanney31.07.20 20:56
Svala87 schrieb:
Okay, aber dann muss ich ja "nur" die Grunderwerbsteuer zahlen. Sonst nichts, neben den Notarkosten... Hört auf, hier einen Share Deal zu empfehlen. Das ist doch Unsinn und nur für Profis. Zu komplex und mit der nötigen Rechtsberatung viel zu teuer. Notar immer einbinden beim Share Deal. Ohne Grunderwerbsteuer auch nicht immer (Restanteile des Verkäufers beachten). Gesetzesänderung ab nächstem Jahr geplant. Usw.
Sinnvoll an ca. € 10 Mio. Transaktionsvolumen.
K1300S31.07.20 21:22
So richtig empfohlen hat das doch niemand, bzw. explizit darauf hingewiesen, dass Haken und Ösen vorhanden sind.
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