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ᐅ Lösungsansätze nach unverheirateter Trennung.


Erstellt am: 28.07.20 16:19

Tolentino31.07.20 08:01
Bei Airbnb Vermietung muss man aber schauen ob da nicht ein Zweckentfremdungsverbot vorliegt. Dann wäre eine Komplettvermietung eines Objekts schwierig. Bei Zimmern im selbst genutzten Objekt ist das i.d.R. kein Problem. Aber man kommt ab einer gewissen Grenze dann in den gewerblichen Bereich, was wieder andere Folgen hat.
K1300S31.07.20 08:08
K1300S schrieb:

Seit dem vermietet sie wohl ein Zimmer über Airbnb
Komplettvermietung über Airbnb war hier nicht vorgeschlagen.
Tolentino31.07.20 08:09
Hab schon verstanden. Beim TE muss es ja aber nicht genauso sein, deswegen habe ich gewarnt.
Svala8731.07.20 10:24
nordanney schrieb:

Kann ich verstehen. Ist aber falsch, sich daran zu klammern.
Und dann eine WG aufmachen, um es zu halten? Ist schon Irrsinn, ein Haus zu bauen und dann auf den Status einer Studenten-WG zurückzufallen. Fremde Leute in meinem Haus? In meiner Küche? Auf meiner Couch? Kacken in mein Klo?
Never!
Ich habe jahrelang in einer WG gewohnt, so schlimm finde ich das nun nicht. Außerdem kann ja auch irgendwann wieder eine Partnerin kommen, die dann einzieht...
pagoni2020 schrieb:

Ich hatte es ähnlich und die Hauptwohnung ein paar Jahre lang als Ferienwohnung vermietet, was unvorstellbarer Weise wunderbar funktionierte....aber mit viel Arbeit !
Am Ende habe ich es verkauft.
Ich glaube auch, dass man nur etwas hinausschiebt.
Auch wenn ich es irgendwann doch verkaufen muss, dann habe ich wenigstens die Möglichkeit, wieder etwas Eigenkapital aufzubauen.

Über AirBnb hatte ich auch nachgedacht, aber dann habe ich tatsächlich ständig wechselnde "Mieter" und keine gesicherte Miete. Bei einer "WG" könnte man sich auf relativ regelmäßige Mieteinnahmen verlassen. Ich weiß nur nicht, ob ich bei der Steuererklärung dann die Miete mit angeben muss, bzw ob diese ab 400,- € versteuert wird, obwohl ich ja noch das Haus abbezahle.

Wie ist das eigentlich, wenn ich/wir das Haus zum "Selbstkostenpreis" verkauft bekommen, also ohne Verlust (inkl. VE) und evtl. sogar noch etwas "Gewinn" machen würden. Muss ich das nicht versteuern, weil das ja fast einer Spekulation gleicht? Wenn hinterher noch eine dicke Rechnung vom Staat kommt, wäre ich ja direkt ruiniert.

Viele Grüße!

Jan
Piotr198131.07.20 10:25
Mach einen sauberen Schnitt ohne irgendwelche Umwege. Beim nächsten Haus kaufst du alleine, wenn finanziell möglich. Dann hast du dieses Problem nicht.
Tassimat31.07.20 10:43
Keine Angst, Steuer kommt nur auf dem Gewinn was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Aber selber das nicht so solltest du selbst dort gewohnt haben.

Deine Mieteinnahmen musst du natürlich auch in der Steuererklärung ordentlich angeben. Aber auch hier kannst du Zinskosten abziehen. Ein Gang zum Steuerberater ist zu empfehlen. Den Mietern gegenüber brauchst du ordentlich Nebenkostenabrechnungen usw. Alles kein Hexenwerk, aber musst du dich dann drum kümmern.

Wie alle anderen schon sagen: verkaufe das Ding besser.
mieteinnahmensteuererklärung