Liegenschaftskataster unser Haus fehlt.

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N

Neuer von Da

Guten Tag,

im Nov 22 haben wir ein Kaufvertrag unterschrieben. Das Haus ist von September 2020.
Heute hat uns, ein Nachbar drauf hingewiesen das unser Haus nicht im Liegenschaftskataster ist.
Da war ich erstmal "geschockt" Grundbuch, Bauantrag, ist vorhanden.
  • Hätte der Notar das nicht überprüfen müssen?
  • Kann ich Ansprüche an die Verkäufer stellen? (welches Gericht?)
  • Wie teuer wird ca das Einmessen (Haus 8,5mx10,0m und Carport 8mx6m) Sachsen?
  • Strafen? Da sowas wohl unverzüglich bei Fertigstellung gemacht werden muss?
Es ist jetzt 4 Jahre nicht aufgefallen.

Vielen Dank für Antworten
 
N

nordanney

Es ist jetzt 4 Jahre nicht aufgefallen....
Und? Das ist genauso wichtig, wie der in China umfallende Sack Reis und hat keine Bedeutung.
  • Hätte der Notar das nicht überprüfen müssen?
Nein.
  • Kann ich Ansprüche an die Verkäufer stellen? (welches Gericht?)
Nein.
  • Wie teuer wird ca das Einmessen (Haus 8,5mx10,0m und Carport 8mx6m) Sachsen?
300€ (geschätzt)
  • Strafen? Da sowas wohl unverzüglich bei Fertigstellung gemacht werden muss?
Dieselben, die Du bisher bekommen hast.
 
N

NatureSys

Scheint nicht völlig unüblich zu sein. Bei uns kam der Vermesser nach sechs Jahren mit der Nachricht, dass er vergessen hatte, die beauftragte Schlussvermessung durchzuführen. Wir haben dann noch den alten Kostensatz bekommen, der für das ursprüngliche Jahr galt.
 
H

Harakiri

Grundsätzlich muss der Eigentümer dies beantragen. Die Einmessungspflicht bei Gebäuden, die nicht eingemessen sind, wird aber auf den Erwerber übertragen - du muss jetzt aktiv werden, und erstmal die Kosten dafür übernehmen.

Prinzipiell hätte dich der Verkäufer informieren müssen, dass das Gebäude noch nicht eingemessen ist. Ohne einen Anwalt zu sein, fällt für mich dies unter „Rechtsmängel“ § 433 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch - Notar muss aber so etwas nicht überprüfen, nicht mal ob das Objekt eine Baugenehmigung hat(te).

Falls du beweisen kannst, dass eine arglistige Täuschung / bewusstes Verschweigen stattgefunden hat, kannst du dann entsprechend einen Schadenersatz bzw. Kostenausgleich dir verklagen. Wird aber vermutlich nicht ganz trivial.

Ich würde zuerst den Verkäufer kontaktieren, und fragen, ob er ihm bewusst ist, dass das Gebäude nicht eingemessen ist, und ob er dies damals beauftragt hat.
 
N

nordanney

Ich würde gar nichts machen. Wenn ein Amt etwas will - weil der Erbauer es vergessen hat - dann soll es sich melden.
Vielleicht ist die Vermessung ja bereits erfolgt, aber nicht weiter bearbeitet.
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2026
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