ᐅ Letzte Besichtigung vor Vertragsabschluss Wasserschaden gefunden
Erstellt am: 13.07.20 20:27
HilfeHilfe14.07.20 08:06
baumgeist schrieb:
Generell die Rohrleitung sollten neu gemacht werden bei der SanierungOk aber wie ausgeführt ist der Schaden nun größer ...wrobel14.07.20 09:45
Moin
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
Olli
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
Olli
baumgeist14.07.20 10:01
wrobel schrieb:
Moin
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
OlliDankeguckuck214.07.20 12:09
wrobel schrieb:
Moin
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
OlliWenn Alterung vorliegt und/notwendige Reparaturen ausbelieben, wird sich die Versicherung weigern.
baumgeist14.07.20 12:34
Dann wäre ja jeder Wasserschaden aufgrund eines Rohrbruches nicht versichert, wie soll man den die Rohre in den Wänden kontrollieren und wer tauscht Turnusmäßig seine Wasserrohre aus?
Mein Plan ist jetzt, Verkäuferin informiert ihre Versicherung und reguliert darüber den Schaden und die Folgen davon(mit Trocknung der Wände und wenn betroffen der Estrich) der Schaden wird im Kaufvertrag mit aufgenommen um sich ab zusichern. Es weiß nämlich niemand wie lange das Wasser bereits gelaufen ist und wohin es gelaufen ist. Zum Glück gab es im Raum davor einen Bodenablauf, nur der Heizungskeller stand unter Wasser da dort eine Ölsperre eingebaut war.


Mein Plan ist jetzt, Verkäuferin informiert ihre Versicherung und reguliert darüber den Schaden und die Folgen davon(mit Trocknung der Wände und wenn betroffen der Estrich) der Schaden wird im Kaufvertrag mit aufgenommen um sich ab zusichern. Es weiß nämlich niemand wie lange das Wasser bereits gelaufen ist und wohin es gelaufen ist. Zum Glück gab es im Raum davor einen Bodenablauf, nur der Heizungskeller stand unter Wasser da dort eine Ölsperre eingebaut war.
guckuck214.07.20 12:55
Schaden melden und abwarten
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