ᐅ Letzte Besichtigung vor Vertragsabschluss Wasserschaden gefunden
Erstellt am: 13.07.20 20:27
B
baumgeist
Hallo,
wir interessieren uns für eine Doppelhaushälfte und sind auch schon mit den Verhandlungen durch und warten auf einem Notartermin. Das Objekt ist aus den70er und Sanierungsbedürftig.
Nun wollte ich mir heute das Haus noch einmal genau anschauen ob ich nichts übersehen habe, leider hat es einen massiver Wasserschaden gegeben in der Zeit, das Objekt ist unbewohnt und es hat keiner gemerkt.
Wasserleitung durch gegammelt im Übergang und teilweise in die Betonwand gezogen.
Jetzt stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch und bin mir unsicher was ich tuen soll, die Verkäuferin sagte wir reparieren das soweit. Für mich muss dieser Wasserschaden im Vertrag aufgenommen werden, jetzt kann man aber argumentieren das es ja Sanierungsbedürftig wäre und sowieso die Leitung erneuern muss, ja kann man so sehen, aber wie verhält es sich mit dem Wasserschäden am Gebäude?
Gibt es die Möglichkeit das der Gebäudeversicherung melden und die übernehmen den Schaden, wäre ja im Übergang und ich muss ja erstmal bei der Versicherung bleiben bis ich Kündigen kann.
Verhandeln wäre glaube ich schwierig weil es ja sanierungsbedürftig ist und auch nach der Unterschrift hätte auftretten können.
Weiß gerade nicht so richtig weiter, hätte jemand einen Tipp.
Danke
wir interessieren uns für eine Doppelhaushälfte und sind auch schon mit den Verhandlungen durch und warten auf einem Notartermin. Das Objekt ist aus den70er und Sanierungsbedürftig.
Nun wollte ich mir heute das Haus noch einmal genau anschauen ob ich nichts übersehen habe, leider hat es einen massiver Wasserschaden gegeben in der Zeit, das Objekt ist unbewohnt und es hat keiner gemerkt.
Wasserleitung durch gegammelt im Übergang und teilweise in die Betonwand gezogen.
Jetzt stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch und bin mir unsicher was ich tuen soll, die Verkäuferin sagte wir reparieren das soweit. Für mich muss dieser Wasserschaden im Vertrag aufgenommen werden, jetzt kann man aber argumentieren das es ja Sanierungsbedürftig wäre und sowieso die Leitung erneuern muss, ja kann man so sehen, aber wie verhält es sich mit dem Wasserschäden am Gebäude?
Gibt es die Möglichkeit das der Gebäudeversicherung melden und die übernehmen den Schaden, wäre ja im Übergang und ich muss ja erstmal bei der Versicherung bleiben bis ich Kündigen kann.
Verhandeln wäre glaube ich schwierig weil es ja sanierungsbedürftig ist und auch nach der Unterschrift hätte auftretten können.
Weiß gerade nicht so richtig weiter, hätte jemand einen Tipp.
Danke
H
HilfeHilfe14.07.20 08:06baumgeist schrieb:
Generell die Rohrleitung sollten neu gemacht werden bei der SanierungOk aber wie ausgeführt ist der Schaden nun größer ...Moin
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
Olli
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
Olli
B
baumgeist14.07.20 10:01wrobel schrieb:
Moin
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
OlliDankewrobel schrieb:
Moin
Das alter des versicherten Gebäudes hat mit der Regulierung erst einmal nichts zu tun. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung getragen.
Da kommt vom Versicherer voraussichtlich ein Schadensgutachter und wenn die Schadensstelle nicht bekannt ein Leckageorter der dann meist auch die notwendigen Trocknungsmaßnahmen erledigt.
OlliWenn Alterung vorliegt und/notwendige Reparaturen ausbelieben, wird sich die Versicherung weigern.
B
baumgeist14.07.20 12:34Dann wäre ja jeder Wasserschaden aufgrund eines Rohrbruches nicht versichert, wie soll man den die Rohre in den Wänden kontrollieren und wer tauscht Turnusmäßig seine Wasserrohre aus?
Mein Plan ist jetzt, Verkäuferin informiert ihre Versicherung und reguliert darüber den Schaden und die Folgen davon(mit Trocknung der Wände und wenn betroffen der Estrich) der Schaden wird im Kaufvertrag mit aufgenommen um sich ab zusichern. Es weiß nämlich niemand wie lange das Wasser bereits gelaufen ist und wohin es gelaufen ist. Zum Glück gab es im Raum davor einen Bodenablauf, nur der Heizungskeller stand unter Wasser da dort eine Ölsperre eingebaut war.


Mein Plan ist jetzt, Verkäuferin informiert ihre Versicherung und reguliert darüber den Schaden und die Folgen davon(mit Trocknung der Wände und wenn betroffen der Estrich) der Schaden wird im Kaufvertrag mit aufgenommen um sich ab zusichern. Es weiß nämlich niemand wie lange das Wasser bereits gelaufen ist und wohin es gelaufen ist. Zum Glück gab es im Raum davor einen Bodenablauf, nur der Heizungskeller stand unter Wasser da dort eine Ölsperre eingebaut war.
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