Leitungsrecht - Alte Drainage unbekannten Ursprungs

4,50 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Leitungsrecht - Alte Drainage unbekannten Ursprungs
>> Zum 1. Beitrag <<

M

Madball

Vielen Dank für all eure Antworten! Da waren echt schon sehr viele hilfreiche Tipps dabei. Wir versuchen gerade Näheres rauszufinden, warum ein Verschließen der Leitung technisch nicht möglich ist. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden. Vielen Dank noch einmal!
 
M

Madball

PS: Hinter den Grundstücken ist teilweise Naturschutzgebiet und die Naturschutzbehörde will nicht, dass dort eine Drainageleitung verlegt wird (auf diese Frage hatte ich vorhin vergessen zu antworten).
 
11ant

11ant

Vielen Dank für all eure Antworten! Da waren echt schon sehr viele hilfreiche Tipps dabei.
Zumindest einen davon habt Ihr wohl überlesen, wenn ihr diesen Weg verfolgen wollt ...
Wir versuchen gerade Näheres rauszufinden, warum ein Verschließen der Leitung technisch nicht möglich ist.
... denn dies ist nicht Euer Problem, und Ihr solltet auch niemandem erlauben, es zu Eurem machen zu wollen. Rechtlich geht Euch das Problem mindestens so lange nichts an, wie die Betroffenenen nicht ernsthaft nach dem Verursacher geforscht haben. Technisch ist das einfach erklärt: würde man eine marode Leitung schlicht verstopfen, würde sie praktisch zu einem Sammelbehälter (der dem Druck recht bald nicht standhalten würde). Im Ergebnis eigentlich so wie jetzt, nur vermindert um den Beitrag Eures Bodens zur Versickerung. Deswegen sage ich ja: Ihr seid schon jetzt (wobei Euch egal sein kann, ob es andere ebenso oder gar härter trifft) zumindest "auch" selbst Geschädigte der faktischen Einleitung durch den ichsachma "Betrieb" der maroden Drainage. Genau die Nachbarn, mit denen Ihr Mitleid habt, sind eigentlich Euch betreffend Verursacher / Täter. Ich sehe Euch in einem Anspruch gegen sie sowohl auf Unterlassung als auch auf Ermittlung des "Vortäters". Die können den Schaden doch nicht einfach an Euch weiterreichen.
Das Wasser kommt, so vermutet man, von irgendeinem Acker, weswegen die Naturschutzbehörde nicht will, dass die Drainage durchs Naturschutzgebiet nebenan verlegt wird.
Die sollen mal schön kleinlaut nachschauen, ob der Lastanfall nicht genau da herkommt, wo sie ihn nicht "hin" haben wollen. Scherzkekse. Ich wäre nicht wirklich erstaunt, wenn sich die Drainage als verrohrter Seifen entpuppen würde.
 
C

CC35BS38

Das Wasser des unbekannten Dritten sickert ja, aber leider in die Bausubstanz ihres Kellers

Weil Wasser talwärts fließt, und die unsittliche Frage "könntet Ihr bitte unseren schwarzen Peter nehmen ?" an höherliegende Nachbarn gestellt sinnlos wäre, an die TE gestellt hingegen "nur" dummdreist :-(
Zur Versickerung: Ich meinte eher, dass die Betroffenen auf ihren Grundstücken, vielleicht auch über beide hinweg, eine extra Sickergrube anlegen zu der sie die Drainageleitung dann führen. Also sgatt Versickerung in Kellernähe Versickerung im hinteren Grundstückteil.
Das mit den Naturschutzgebiet hinten ist natürlich blöd. Durch den Bürgersteig kann man sowas nicht legen? Dann wäre der TE auch raus.
 
M

Madball

Wir sind zwar nicht unmittelbar betroffen, wünschen uns aber natürlich trotzdem, dass das Problem für die betroffenen Grundstücksbesitzer gelöst wird und würden sogar finanziell was beisteuern, um eine andere Lösung zu finden. Uns schreckt eben nur die Lösung mit dem Leitungsrecht total.

Wir haben nun gesagt bekommen, dass das Rohr wohl so alt sei, dass es bei einem Verschluss irgendwo anders aufplatzen würde.

Der Nachbar, von dessen Grundstück die Drainage ins Neubaugebiet führt, hat laut eigenen Aussagen auch keine Ahnung, woher die Drainage kommt, und will nicht zur Lösungsfindung beitragen.
 
S

sysrun80

Wir haben nun gesagt bekommen, dass das Rohr wohl so alt sei, dass es bei einem Verschluss irgendwo anders aufplatzen würde.

Der Nachbar, von dessen Grundstück die Drainage ins Neubaugebiet führt, hat laut eigenen Aussagen auch keine Ahnung, woher die Drainage kommt, und will nicht zur Lösungsfindung beitragen.
Wenn der "Verursacher" nicht beitragen möchte und auf den Grundstücken nicht irgendein "Recht" eingetragen ist: Aufbaggern, zumachen. Wäre mir komplett egal ob das "irgendwo anders aufplatzen würde"
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben