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ᐅ Kurz vor Kaufzusage einer ETW - Fragen und Zweifel


Erstellt am: 08.07.20 07:51

Rosemon13.07.20 09:17
Unsure schrieb:



Wann wird die Gemeinschaftsordnung festgelegt bei der ersten Versammlung? Oder wird die vom Bauträger initial vorgegeben?
Bei der Versammlung (bei Neubauten)
Scout13.07.20 09:19
Die Gemeinschaftsordnung ist ein Bestandteil der Teilungserklärung, daher ist für eine Änderung der Gemeinschaftsordnung wieder ein Eintrag im Grundbuch erforderlich Und die Gemeinschaftsordnung kann nur einstimmig geändert werden. Dementsprechend legt der Bauträger die Gemeinschaftsordnung fest. Ohne diese gelten die Paragraphen des Baugesetzbuch was so erlaubt ist und was nicht.
Scout13.07.20 09:29
Sprich: um eine ETW bei Erstkauf beurteilen zu können sollte man auf alle Fälle die Gemeinschaftsordnung anfordern und ggf. versuchen noch etwas herauszuhandeln. Im Nachhinein geht das praktisch kaum noch, höchstens bei ganz kleinen Anlagen. Denn einen Quertreiber gibt es fast immer...
NoggerLoger13.07.20 09:30
Du müsstest auch der Erstkäufer sein oder? Sobald Wohnungen verkauft wurden wird es schwer.
Tolentino13.07.20 09:33
Scout schrieb:

Denn einen Quertreiber gibt es fast immer...
Japp.
Und vor allem auch im "Betrieb" dann darauf achten, dass alle Formen eingehalten werden. Wobei das eher Job der HV ist.
Beschlussvorlagen müssen vor der jeweiligen Versammlung allen rechtzeitig zugehen, d.h. wenn man eigene Vorschläge einbringen will, muss man sich rechtzeitig melden (zwei Monate vorher).
Rosemon13.07.20 09:37
Tolentino schrieb:

Japp.
Und vor allem auch im "Betrieb" dann darauf achten, dass alle Formen eingehalten werden. Wobei das eher Job der HV ist.
Beschlussvorlagen müssen vor der jeweiligen Versammlung allen rechtzeitig zugehen, d.h. wenn man eigene Vorschläge einbringen will, muss man sich rechtzeitig melden (zwei Monate vorher).
Ach Gott an was man alles denken muss. Umso mehr Menschen "ihre Wünsche" einbringen möchten, umso schwieriger wird es . Konfliktpotential.
gemeinschaftsordnung