Kündigung Werkvertrag - Bearbeitungsgebühr "unbeschadet"

4,90 Stern(e) 7 Votes
M

MiKoRLPWinch

Hallo zusammen,

wir wollen ein Haus in RLP bauen, im Werkvertrag steht folgendes:

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer mit der Fertigstellung des Hauses die Bauzeit überschritten hat (zur Info: 12 Monate zzgl Schlechtwetter) und in Verzug ist. Vor der Kündigung ist dem auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist zu setzen. Diese beträgt wenigstens 4 Wochen. Auf die Möglichkeit der Kündigung für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ist hinzuweisen.

OK - verstanden.

Aber
2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Kündigung durch das Verhalten des Auftragnehmers veranlasst oder gerechtfertigt ist, ist bder Auftragnehmer an den Pauschalpreis nicht mehr gebunden. Er kann seine Leistungen nach seinen Listenpreisen abrechnen. Davon unbeschadet kann der Auftragnehmer im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder im Falle des Rücktritts vom Vertrage ohne Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5% des vereinbarten Bruttowerklohnes einschl. kostenfplichtiger Sonderwünsche geltend machen. Anspruch auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen.



Bedeutet das, auch wenn ich als Auftraggeber den Vertrag kündige aus o.g. Gründen (z.B. Nichteinhaltung der Bauzeit, fruchtlose Nachfristsetzung), dass auch dann der Auftragnehmer diese Bearbeitungsgebühr erheben darf?
Oder nur dann, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist?

Das Wort "unbeschadet" verunsichert mich hier.

Merci euch vielmols im Voraus.
 
N

nordanney

2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Kündigung durch das Verhalten des Auftragnehmers veranlasst oder gerechtfertigt ist,
Da steht der Knackpunkt. Überschreitung der vereinbarten Bauzeit + Nachfrist = durch das Verhalten des Auftragnehmers veranlasst

Punkt 2 gilt nur für außerplanmäßige Kündigungen (einfach so mal gekündigt).

Keine Rechtsberatung, Laienmeinung. Rechtsberatung nur beim Anwalt möglich.
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3146 Themen mit insgesamt 42684 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kündigung Werkvertrag - Bearbeitungsgebühr "unbeschadet"
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe - Seite 662
2Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
3Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
4Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
5Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
6Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
7Baufinanzierung mit befristetem Vertrag - Seite 213
8Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
9Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
10Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag - Seite 241
11Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
12Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
13Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
14Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung - Seite 436
15Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
16Widerruf von einem Vertrag mit einer Sanitärfirma - Seite 224
17Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
18Übernahme des Bauernhofs - Vertrag auf meinen Mann 15
19Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen 22
20Hauskauf über Makler, nun Vertrag gekündigt - Seite 218

Oben