V Voki1 20 August 2015 Teilen #31 MartinN schrieb: ob ein Anspruch auf Entschädigung wegen zu geringer Zinsen bezieht. Zum Vergrößern anklicken.... Konkretisiere doch bitte mal genau, was Du hier wohl mit "zu geringer Zinsen" meinst.
MartinN schrieb: ob ein Anspruch auf Entschädigung wegen zu geringer Zinsen bezieht. Zum Vergrößern anklicken.... Konkretisiere doch bitte mal genau, was Du hier wohl mit "zu geringer Zinsen" meinst.
M Maskulinus 20 August 2015 Teilen #32 Update: Die Bank hat mir telefonisch signalisiert, dass sie einer Beitragsfreistellung zustimmen wird, wenn die Versicherung die Höhe des Rückkaufwertes bestätigt. Dann wäre für mich erst mal alles ok. Kann noch ein paar Tage dauern.
Update: Die Bank hat mir telefonisch signalisiert, dass sie einer Beitragsfreistellung zustimmen wird, wenn die Versicherung die Höhe des Rückkaufwertes bestätigt. Dann wäre für mich erst mal alles ok. Kann noch ein paar Tage dauern.