Kündigung der Mietwohnung seitens Vermieter

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B

Baddog13

hi,
da kenn ich noch viel ärgere geschichten .zb.wenn der vermieter jemanden bei einer nacht und nebel aktion auf die strasse setzt und du im nachhinein erfährst das du daran rein gar nichts ändern kannst , der sogenannte Mietvertrag null und nichtig ist .dann kannst du deine sachen sofort aus der wohnung räumen oder dir droht bei nicht sofort verlassen der wohnung eine polizeiliche anzeige.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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