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ᐅ Kreditvertrag nur auf eine Person Vorteile / Nachteile


Erstellt am: 27.02.18 14:56

apokolok01.03.18 14:14
Ja was macht denn deine Frau während der Ehe? Die sitzt zu Hause, lässt sich von dem von dir bezahlten Eunuchen Luft per Palmwedel zuwedeln und erklärt dir dann was du einkaufen und kochen sollst wenn du zu Hause bist?
Ihr wohnt und lebt doch zusammen in dem Haus, unterhaltet es gemeinsam und bildet eben eine wirtschaftliche wie auch (hoffentlich) gesellschaftliche Einheit. Wieso zum Geier soll ihr also nicht ihr Teil am Zugewinn zustehen?
Zaba1201.03.18 14:33
Ich bin jetzt in Scheidungsrecht nicht firm aber mit gesunden Menschenverstand sehe ich es so...

Wenn du ein Haus in die Ehe bringst, was du allein tilgst, dann hat deine Frau im Falle einer Scheidung keinen Anspruch auf das Haus, es sei denn, du warst so nett und hast Sie ins Grundbuch eintragen lassen *hust*

Knifflig wird es erst wenn du z.B. ein Haus von den Eltern übertragen bekommst mit lebenslangen Wohnrecht für deine Eltern. Dann für 250k€ ein Darlehen mit der Frau aufgenommen wird um das Haus zu erweitern und Du ihr gleichzeitig sagen willst, dass Sie nicht ins Grundbuch kommt. Da im Scheidungsfall die Frau das Recht hätte das ehemalige Haus der Eltern verkaufen zu lassen, da der Mann die Frau nicht auszahlen kann.

Es gibt alle an Konstellationen und Nein das ist nicht meine Geschichte
Rollo8301.03.18 14:37
Also finanziell unterhält meine Frau da genau nichts, ich zahle jeden Cent egal ob Tilgung, Nebenkosten, Versicherungen, Anschaffungen usw.

Ich versteh den Zugewinn da einfach nicht vielleicht bin ich auch zu blöde dafür.

Meine Frau geht ganz normal arbeiten, einkaufen und kochen ist zum Großteil ihre Aufgabe, das möchte sie aber auch so. Ich mach dafür den Haushalt, Garten, Autos usw. Das ist fair aufgeteilt gerade weil auch beide Vollzeit arbeiten gehen.

Wie sich das bei einem Kind verschiebt wird man sehen, da ich aber das höhere Einkommen habe zahle ich dann natürlich auch mehr das seh ich ja vollkommen ein und darum geht's auch nicht. Von mir aus kann sie ihr Elterngeld oder wie sich das schimpft komplett für sich behalten und für sich ausgeben.
Jetzt wo wir nicht verheiratet sind nehm ich ihr auch keine Miete oder ähnliches ab.

Ich wiederhole mich zwar aber ich versteh den Zugewinn einfach nicht. Scheint aber wie oftmals bei mir auf der Arbeit zu sein mit der Begründung "IS SO".
86bibo01.03.18 14:42
Rollo83 schrieb:
Das soll fair geteilt sein? Das kann mir doch keiner hier erzählen.

Natürlich ist das fair. Wenn du ein voll abbezahltes Haus hast, gehört das dir und du bringst es als Eigentum mit in die Ehe. Das bleibt dann auch deines, du müsstest du den Zugewinn durch Wertsteigerung zu 50% ausbezahlen, das dürfte aber bei den meisten Immobilien nicht so sehr zu buche schlagen. Anders sieht es aus, wenn du zwar ein 500t€ teures Haus mit in die Ehe bringst, aber darauf noch ein Kredit von 400t€ läuft. Dann hast du nämlich kein Haus, sondern nur 1/5 des Hauses. Ihr tilgt ab dann zusammen, da, wie du schon selbst festgestellt hast, es kein mein und dein mehr gibt. Was ist daran unfair? Die Tilgung zahlt ihr ja auch beide! Ehe heißt einfach: beide gleich, egal, wer wie viel verdient.

Zum Thema Gerechtigkeit:
- Habt ihr dann danach auch beide Lohnsteuerklasse 4?
- Schau ihr das die Haushaltskosten auch genau 50/50 geteilt werden?
- Zahlst du ihr den Lohnausfalls auf ihr Konto, wenn ihr Kinder bekommt und sie temporär zu Hause bleibt?
- In der nicht erwerbstätigen Zeit hat sie zudem dir gegenüber Rentenansprüche


Viele Wege führen nach Rom oder zum Eheglück. Jeder soll so seine Partnerschaft gestalten, wie er es für richtig hält. Bei Eheschluss gibt es eben gewisse rechtliche Ansprüche und die sehen vereinfacht so aus:
Es gibt nur noch einen gemeinsamen Vermögenstopf am Tag der Eheschließung. Was daraus dann im Laufe der Ehe bezahlt wird, gehört beiden zu gleichen Teilen, egal wer im Grundbuch steht, wer die Rechnung von welchem Konto gezahlt hat und wer die bezahlte Leistung häufiger genutzt hat. Das ist auch durchaus gerecht und gut so, bzw. auf einem ähnlichen Solidaritätsprinzip besteht unser ganzer Staat (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, etc.). Das muss dem (besserverdienenden) Menschen nicht gefallen, aber ihm steht es ja frei in ein anderes Land auszuwandern, bzw. nicht zu heiraten. Ein Ehevertrag ermöglicht in gewissen Grenzen davon abzuweichen, aus der Zugewinngemeinschaft kommt man aber nie ganz raus. Wie soll man das ansonsten auch hinterher auseinanderechnen.

Meine Frau und ich sind beide erwerbstätig. Ich verdiene etwas mehr wie sie, daher hab ich Lohnsteuerklasse 3. Wir haben beide eigene Konten und ein Notgroschen Tagesgeldkonto. Ich zahle Zinsen, Tilgung, die meisten Nebenkosten wie Gebäudeversicherung, Wasser, Strom, Grundbesitz, etc. Sie kümmert sich dafür um alle Haushaltskosten. Wenn wir essen gehen zahlt daher meist auch sie. Am Monatsende packen wir das Geld, welches wir über den Monat nicht gebraucht haben auf das Tagesgeldkonto. Wenn etwas größeres zu beschaffen ist, wird es eben daraus bezahlt oder es wird eben mal Sondergetilgt, Urlaub gemacht, etc. Wenn es bei einem mal knapp wird zahlt eben der andere oder man holt sich was vom Tagesgeldkonto.

Das funktioniert bei uns seit fast 8 Jahre super. Jeder hat sein eigenes Konto, trotzdem gibt es kein wirkliches mein/dein. Bei größeren Ausgaben sollte man sich eh absprechen, egal wie die Gelder/Konten verteilt sind.
face2601.03.18 14:46
Die Begründung warum das so ist wurde hier doch schon beschrieben. Mal ganz ohne Wertung und ohne juristischer Interpretationen...beschreibt der Zugewinn im groben folgende Ausgangssituation:

Zwei Menschen heiraten (soll ja mehr Varianten wir Mann und Frau geben). Ab diesem Zeitpunkt wird jeder Euro Vermögen der hinzukommt beiden zugerechnet. Weil unser Gesetz den "Standardfall" eben so sieht (ohne Wertung). Bringt also Person A ein Haus mit das wir mal annehmen hat zu diesem Zeitpunkt einen Wert von 500.000 EUR und dagegen Schulden von 300.000 EUR bringt Person A Werte in Höhe von 200.000€ Netto mit. Person B hat nichts. 20 Jahre Später Scheidung. Haus schuldenfrei sonst keine Vermögen. Haus jetzt 700.000 EUR. Heisst Zugewinn in der Ehe 500.000 €. Wenn Person A das Haus behalten will muss sie 250.000€ an Person B zahlen. Denn es wurden in den Jahren der Ehe eben das zugewonnen. Wem das nicht gefällt der muss halt nen Ehevertrag machen oder es bleiben lassen.
toxicmolotof01.03.18 14:54
Leute, ihr seid die Besten. Danke für diese Pausenlektüre auf der Arbeit.
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