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ᐅ Kran Schwenkbereich in sehr dicht bebauutem Wohngebiet


Erstellt am: 15.07.23 19:55

Nida35a15.07.23 21:18
Es muss möglich sein in solche Lücken zu bauen,
in Städten ist das bei jedem Lückenbau so.
Das müsste euer GU aber wissen wie das geht, und nicht auf euch schieben können.
Die Enge der Häuser hat er schon bei der ersten Begehung gesehen.
Marc24015.07.23 21:53
xMisterDx schrieb:

Die 3 Wochen waren wohl auch schon grenzwertig, 4 hätten es schon sein sollen.
Und ihr hättet auf jeden Fall informieren müssen, dass Kranarbeiten stattfinden und dafür über das Grundstück geschwenkt wird.
Wenn die Arbeiten wirklich nur so gehen, dann gilt wohl in der Regel Hammerschlag-Recht.
Aber dafür müsst ihr die Nachbarn rechtzeitig und ehrlich informieren.

Costruttrice schrieb:

Wenn die Arbeiten nicht anders als mit Kran durchgeführt werden können oder das ein erheblicher Mehraufwand wäre, muss der Nachbar das dulden. Das ist im Hammerschlags- und Leiterrecht geregelt. Allerdings müsst ihr das dem Nachbar zwingend rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen. Welche Frist für euch gilt, ob 2 Wochen oder 2 Monate vorher, musst du bei deinem Bundesland im Nachbarrecht nachschlagen. Da wie gesagt unter Hammerschlags- und Leiterrecht. Kran wird zumindest bei uns nicht explizit erwähnt, zählt aber auch dazu.

Wir haben auch so ein Herzchen von Nachbarn, der gängelt aus Prinzip. Ich kann das Nachbarrecht daher schon fast auswendig…

Das mit dem Schwenken über Grundstücke habe ich leider heute das erste mal erfahren, nach dem anruf, nach dem googeln...
ich weiß unwissenheit schütztz nicht, aber es war letzte Zeit echt viel an was wir haben denken müssen, wir haben die Zettel verteilt und waren in dem glauben alle sind informiert.

Wir konnten nicht wirklich viel früher die Nachbarn informieren, die Genehmigung für die Straßensperrung stand aus. Es wurde relativ kurzfristig kommuniziert. Wir haben die Zettel sogar vor der "Schriftlichen" Genehmigung verteilt. Mündlich hat man sie uns schon gegeben, damit haben wir dann verteilt.


Nida35a schrieb:

Es muss möglich sein in solche Lücken zu bauen,
in Städten ist das bei jedem Lückenbau so.
Das müsste euer GU aber wissen wie das geht, und nicht auf euch schieben können.
Die Enge der Häuser hat er schon bei der ersten Begehung gesehen.

Leider wurden wir darüber nicht informiert, das wir daran auch denken sollen.
Uns war auch nicht klar, das wir mit dem Kran weit oberhalb der Dächer nicht agieren dürfen. Sonst hätten wir sofort alle informiert, nicht aus dem Muss heraus, sondern weil wir bisher alles kommuniziert haben und offen zu den Nachbarn waren.
Costruttrice15.07.23 22:03
xMisterDx schrieb:

Die 3 Wochen waren wohl auch schon grenzwertig, 4 hätten es schon sein sollen.
Das stimmt so pauschal nicht. Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Bei uns sind es 2 Wochen, in NRW ein Monat, anderswo 2 Monate.
Marc24015.07.23 22:07
Habe Nachgeschlagen bei uns sind es 2 Wochen, jedoch haben wir nur angekündigt, das die Straße im Zuge unserer Bauarbeiten gesperrt wird.
Costruttrice15.07.23 22:15
Das ist jetzt eben doof gelaufen mit der Nichtankündigung. Ich würde bei ihm vorsprechen, mich bei ihm freundlich entschuldigen und ihm sagen, dass ich mich inzwischen kundig gemacht hätte und ich es ihm hätte rechtzeitig anzeigen müssen. Dass ich das jetzt schriftlich nachholen werde und es mir sehr leid tut, dass es keine andere Lösung gibt und das nach dem Hammerschlags- und Leitungsrecht aber erlaubt ist. In der Schreiben würde ich den § dann auch nochmal nennen.
Einen Baustopp von der Baubehörde bekommt man deswegen sicher nicht.
Marc24015.07.23 22:19
Den Weg gehen wir morgen. Wir hoffen das wir damit Erfolg haben.
genehmigung