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ᐅ Kostenschätzung Keller realistisch?


Erstellt am: 13.09.2021 07:35

Gerddieter 13.09.2021 21:22
Ich glaube mit den +- 80 liegts du ganz gut, je nach Ausstattung noch bissl was drauf.
Hatte gerade Gespräch mit GU, Keller gesamt 64qm, nix Bad, WCoder so, davon 24qm mit Fußbodenheizung/Parkett.... 70-80tsd.

GD

ypg 13.09.2021 23:18
hanse987 schrieb:

Mit 2,2m Meter bist du schon bei einigen Landesbauordnungen unter dem Mindestmaß oder genau an der untersten Grenze von Aufenthaltsräumen.
Wo? Ich kenne das Mindestmaß von 2,30.
2,20 ist und bleibt Keller - trotz Lichtschacht und Teppich und Tapete.
hanse987 schrieb:

Je nach dem welchen Sport du ausüben willst kann 2,2m auch schon zu wenig sein.
Da fällt einiges raus. Aber viele Bauherren denken, sie machen 30 Jahre immer das gleiche. Hantel in der Hand und ein paar Bizepsübungen oder Kreislaufaktivität durch springen und Hampelmann wird da schon recht eng 😉

Ysop*** 14.09.2021 06:33
Also ich lese das so, dass es 2,2 m lichte Raumhöhe ohne Bodenaufbau sind, d.h. es werden ca. 2,1 m später werden und somit reiner Nutzkeller. Wohnkeller beginnt m. W. ab 2,3 m (Baurecht). Der Preis selbst kommt mir recht günstig vor, aber das müsste dir dein BU sagen können, was man in deiner Region für den Ausbau derzeit veranschlagt.

Lg

Andi3579 14.09.2021 08:20
Hallo! Erstmal echt vielen Dank für euren vielen Kommentare. Es waren wirklich viele Punkte dabei die mich noch ein bisschen zum nachdenken gebracht haben. Gestern Abend habe ich mir die die Bayerische Bauordnung zu Gemüte geführt. Demnach wäre das Büro / Computerzimmer als Aufenthaltsraum zu klassifizieren womit nach BayBo eine Mindestraumhöhe von 2,4m, ein Lichteinfall von 1/8 der Nettgrundfläche sowie ein zweiter Rettungsweg notwendig ist. Das bringt natürlich wieder ganz andere Herausforderungen mit sich. Mich würde interessieren wie andere das mit dem zweiten Fluchtweg gelöst haben? Gibt es hier eine separate Kellertreppe? Daneben hat mich vor allem die Interpretation, dass auch solche Räume als Aufenthaltsräume gelten, die der "Beschaffenheit nach dafür geeignet sind" als ebendiese gelten. Heißt für mich übersetzt, auch ein Raum der eine Fußbodenheizung kann mit geringem Aufwand in einen Aufenthaltsraum verwandelt werden.

Wenn ich jetzt aber im Bauantrag angebe, dass es sich um einen Lagerraum / Kellerraum handelt, ich diesen dann aber anders nutze verstoße ich damit gegen den Bauantrag und es wäre damit ein "Schwarzbau". Klar, wo kein Kläger da kein Beklagter... aber trotzdem.
ypg schrieb:

Da fällt einiges raus. Aber viele Bauherren denken, sie machen 30 Jahre immer das gleiche. Hantel in der Hand und ein paar Bizepsübungen oder Kreislaufaktivität durch springen und Hampelmann wird da schon recht eng 😉
Ich habe einen Crosstrainer, ein Laufband, ein Powerrack, eine Kabelturm und Freihanteln. Das sollte die nächsten 30 Jahre reichen - auch bei geringerer Raumhöhe 😉

hanse987 14.09.2021 09:00
Je nach Körpergröße kann es bei 2,2m auf dem Laufband schon knapp werden.

GeradeSchräg 14.09.2021 10:00
Ein Kumpel hat vor ca einem Jahr seine Keller bekommen. Auch ca 65-70m2 Reiner Nutzkeller ohne Lichthöfe keine Fußbodenheizung. 2,2m Oberkante Fußboden. Energieeinsparverordnung Standard und ca 80cm Oberirdisch. Hat gekostet ca 70000 ohne Erdarbeiten.
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