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ᐅ Kostenaufstellung Architekt


Erstellt am: 18.06.13 10:08

T
Teufelchen1985
19.06.13 08:24
Hallo zusammen,

danke für das Feedback. Ich versuch nun auf einiges, was geschrieben worden ist einzugehen.

- Bauunternehmen, die Schlüsselfertig bauen, haben wir auch angefragt, doch da war leider häufig das Problem, dass diese nicht zu weit von ihrem Standardgrundriss abweichen wollte. Vermutlich da die Statik neu berechnet werden müsste. Wir haben im Erdgeschoss über die gesamte Breite und 6m Länge einen offenen Bereich mit einer Stütze (die den Abschluss des Küchenbereiches kennzeichnet)

- der Architekt ist in unserem Ort ziemlich anerkannt und hat im ersten Abschnitt des gleichen Baugebietes bereits gebaut und wird zeitgleich noch 4 andere Häuser im gleichen Gebiet betreuen, d.h. hier könnte durch die geplante gleichzeitige Vergabe Rabatte möglich sein (welches wir im Bodengutachten und auch bei dem Vermesser bereits realisiert haben)

- Grundstück ist eben und etwas tiefer als die später entstehende Straße, d.h. einiges an Aushub kann auf dem Grundstück verteilt werden; Bodengutachten liegt auch schon vor

- Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstück (Preis, Grunderwerbsteuer, Notar & Grundbuch) sind bereits geflossen und daher hier überhaupt nicht relevant

- Finanzierungskosten fallen höchstwahrscheinlich keine an; auch keine Bereitstellungszinsen, da Kreditvertrag erst kurzfristig geschlossen wird und 12 Monate Bereitstellungs frei ist

- Vermessungsleistungen wurden auch bereits vergeben und sind hier natürlich nicht berücksichtigt

- sonstige Bauvorbereitung (Bauwasser & -Strom, Genehmigung) kommen natürlich auch noch darauf

- alle Ingeneursleistungen kommen mit ca. 28.000 € noch mal darauf

- Entwässerung ist zusätzlich noch mit 4.000 € angesetzt

- Außenalge mit 8.000 € (wobei dies sehr einfach werden soll und sowieso erst vermutlich ein Jahr nach Einzug fertiggestellt wird)

- Hausanschlüsse werden dann nocheinmal mit ca. 5.000 € angesetzt

Hoffe, das hilft noch etwas weiter, um diese Aufstellung nachzuvollziehen.

Lieben Gruß
Teufelchen
B
Bauexperte
19.06.13 11:23
Hallo,
Teufelchen1985 schrieb:

- Bauunternehmen, die schlüsselfertig bauen, haben wir auch angefragt, doch da war leider häufig das Problem, dass diese nicht zu weit von ihrem Standardgrundriss abweichen wollte. Vermutlich da die Statik neu berechnet werden müsste.
Die Statik wird gerne vorgeschoben. Da es sich bei einem Haus aber kaum um eine Garage handelt - hier wird die Statik in der Tat vom Garagenanbieter mitgeliefert - muß nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung die Statik komplett berechnet werden.

Bei den "Programmpaletten" dieser, so arbeitenden Anbieter, ist es eher ein logistisches Problem. Da sie nicht von ihren Standardhausprogrammen abweichen (ist so gewollt und legitim), haben sie in der Folge auch keinerlei Kommunikationsschwierigkeiten mit beauftragten Handwerkerfirmen zu erwarten und damit keine unangenehmen Gespräche mit Bauherren auf der Baustelle, wenn es zu Problemen bei der Abweichung vom Standard kommt. Alle beteiligten Handwerker kennen ihre ewig gleichen Arbeitsabläufe.
Teufelchen1985 schrieb:

Wir haben im Erdgeschoss über die gesamte Breite und 6m Länge einen offenen Bereich mit einer Stütze (die den Abschluss des Küchenbereiches kennzeichnet)
Das ist kein Problem, muß nur bei der Berechnung der Statik berücksichtigt werden.
Teufelchen1985 schrieb:

(welches wir im Bodengutachten und auch bei dem Vermesser bereits realisiert haben)
Das solltest Du nicht zu laut sagen, denn dann droht den beteiligten Ingenieuren Ungemach. Sie müssen sich innerhalb der Vorgaben der HOAI bewegen und diese läßt keinen Spielraum für rabattierte Honorarforderungen zu. Die Strafen für solche "Gefälligkeiten" sind nicht eben klein.
Teufelchen1985 schrieb:

- Grundstück ist eben und etwas tiefer als die später entstehende Straße, d.h. einiges an Aushub kann auf dem Grundstück verteilt werden; Bodengutachten liegt auch schon vor
Nur, wenn das Bodengutachten kein abweichendes Füllmaterial vorsieht.
Teufelchen1985 schrieb:

Hoffe, das hilft noch etwas weiter, um diese Aufstellung nachzuvollziehen.
Was möchtest Du denn noch wissen?

Grüße, Bauexperte
statikbodengutachtengrundstück