Kosten, Bericht des Prüfstatikers

4,80 Stern(e) 4 Votes
S

Schulzki

Guten Tag ,
es geht um den Bau eines 2-Fam.-Hauses in Hessen. Der von mir beauftragte Prüfstatiker hat mir eine Rechnung für Überwachung / Abnahmen der Bauabschnitte 1 - 4 in Höhe von 1 200.- Euro netto geschickt. In dieser Höhe habe ich ihn damals beauftragt.
Der Rechnung lag lediglich eine Bescheinigung nach Paragraph 83 Abs. 2 HBO zur übereinstimmenden Bauausführung bei. Es lag weder ein Bericht, noch lagen Fotos bei ,d.h. ich habe keinen Nachweis dafür, dass er tatsächlich tätig geworden ist.. Vor Ort gesehen habe ich den Statiker lediglich bei der Abnahme des letzten Bauabschnitts, weil ich wollte, dass er sich einige Risse anschaut und deshalb ein Termin vereinbart wurde.
Der Prüfstatiker ist auch der Statiker, der die Statik für den GU angefertigt hat.
Ist es so üblich keinerlei Nachweise für die in Rechnung gestellten Tätigkeiten beizulegen ?
MfG
 
I

icandoit

Prüfstatiker und Statikerstelle duerfen nie die gleiche Person sein.

Hier wird mMn abgezockt.

Das ist ja wohl ein Witz. Der Prüfstatiker wird wegen einem Mangel gerufen und dann ist es der Statiker vom GU.
 
N

nordanney

Er hat doch seinen Nachweis durch die ausgestellte Bestätigung erbracht. Was habt Ihr denn im Vertrag vereinbart? Sollte er regelmäßig Bericht erstatten oder überwachen und bestätigen, dass alles wie geplant gelaufen ist?
Mach nen Haken dran - ist ja bestätigt, dass gebaut wie geplant. Soll erfüllt vom Statiker.
 
I

icandoit

Er hat doch seinen Nachweis durch die ausgestellte Bestätigung erbracht. Was habt Ihr denn im Vertrag vereinbart? Sollte er regelmäßig Bericht erstatten oder überwachen und bestätigen, dass alles wie geplant gelaufen ist?
Mach nen Haken dran - ist ja bestätigt, dass gebaut wie geplant. Soll erfüllt vom Statiker.
Ich gebe Dir ja im Prinziep Recht.

Aber das ist nicht die Idee eines Pruefstatikers sich selber zu pruefen.

Wie kann der bestaetigen das gebaut wie geplant wurde, wenn der nie auf der Baustelle war?
 
S

Schulzki

Es war "Abnahme und Prüfung" vereinbart , dass ich dann mehr als diese Bescheinigung sehen werde hatte ich vermutet, es aber nicht hinterfragt.
Der Statiker schrieb mir er habe die statische Berechnung und den Wärmeschutznachweis im Auftrag des GU anzufertigen und weiter " gemäß Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) bin ich verpflichtet die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit durchzuführen", also habe ich ihn zu den schon genannten Bedingungen beauftragt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
Im Forum Statiker / Statik gibt es 108 Themen mit insgesamt 1080 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kosten, Bericht des Prüfstatikers
Nr.ErgebnisBeiträge
1Brandenburgische Bauordnung/1. Juli 2016 - Prüfstatiker entfällt 11
2überraschende Rechnung, kein Kostenvoranschlag - Seite 212
3 Elektriker-Rechnung nach 2,5 Jahren - Was sind meine Rechte? 18
4Benötige Rechnung von einer IKEA BESTÅ BURS TV Bank 21
5Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer? 13
6Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
7Rechnung vom Notar - 4 Tage nach Beurkundungstermin 11
8Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis? 35
9Gartenbaufirma - Mängel, Hohe Rechnung, keine Gewährleistung?! 13
10BG Bau schickt uns hohe Rechnung - kann ich mich dagegen wehren ? - Seite 213
11Architekten Rechnung - Höhe ok? 13
12Handwerker-Rechnung über Ersatz für defektes Werkzeug 27
13Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich 13
14Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60
15Angebot des GU vs. finale Rechnung - ein Albtraum - Seite 319
16Probleme mit Rechnung von Subunternehmer 19
17Baukamera Überwachung zulässig ? 23
18Kosten für Energieberater Nachweis KFW70 18
19 Energieeinsparverordnung-Nachweis vs. Energieeinsparverordnung-Nachweis + KfW-70-NAchweis 13
20KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme 23

Oben