Kosten, Bericht des Prüfstatikers

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S

Schulzki

Guten Tag ,
es geht um den Bau eines 2-Fam.-Hauses in Hessen. Der von mir beauftragte Prüfstatiker hat mir eine Rechnung für Überwachung / Abnahmen der Bauabschnitte 1 - 4 in Höhe von 1 200.- Euro netto geschickt. In dieser Höhe habe ich ihn damals beauftragt.
Der Rechnung lag lediglich eine Bescheinigung nach Paragraph 83 Abs. 2 HBO zur übereinstimmenden Bauausführung bei. Es lag weder ein Bericht, noch lagen Fotos bei ,d.h. ich habe keinen Nachweis dafür, dass er tatsächlich tätig geworden ist.. Vor Ort gesehen habe ich den Statiker lediglich bei der Abnahme des letzten Bauabschnitts, weil ich wollte, dass er sich einige Risse anschaut und deshalb ein Termin vereinbart wurde.
Der Prüfstatiker ist auch der Statiker, der die Statik für den GU angefertigt hat.
Ist es so üblich keinerlei Nachweise für die in Rechnung gestellten Tätigkeiten beizulegen ?
MfG
 
I

icandoit

Prüfstatiker und Statikerstelle duerfen nie die gleiche Person sein.

Hier wird mMn abgezockt.

Das ist ja wohl ein Witz. Der Prüfstatiker wird wegen einem Mangel gerufen und dann ist es der Statiker vom GU.
 
N

nordanney

Er hat doch seinen Nachweis durch die ausgestellte Bestätigung erbracht. Was habt Ihr denn im Vertrag vereinbart? Sollte er regelmäßig Bericht erstatten oder überwachen und bestätigen, dass alles wie geplant gelaufen ist?
Mach nen Haken dran - ist ja bestätigt, dass gebaut wie geplant. Soll erfüllt vom Statiker.
 
I

icandoit

Er hat doch seinen Nachweis durch die ausgestellte Bestätigung erbracht. Was habt Ihr denn im Vertrag vereinbart? Sollte er regelmäßig Bericht erstatten oder überwachen und bestätigen, dass alles wie geplant gelaufen ist?
Mach nen Haken dran - ist ja bestätigt, dass gebaut wie geplant. Soll erfüllt vom Statiker.
Ich gebe Dir ja im Prinziep Recht.

Aber das ist nicht die Idee eines Pruefstatikers sich selber zu pruefen.

Wie kann der bestaetigen das gebaut wie geplant wurde, wenn der nie auf der Baustelle war?
 
S

Schulzki

Es war "Abnahme und Prüfung" vereinbart , dass ich dann mehr als diese Bescheinigung sehen werde hatte ich vermutet, es aber nicht hinterfragt.
Der Statiker schrieb mir er habe die statische Berechnung und den Wärmeschutznachweis im Auftrag des GU anzufertigen und weiter " gemäß Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) bin ich verpflichtet die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit durchzuführen", also habe ich ihn zu den schon genannten Bedingungen beauftragt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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