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ᐅ Kosten Architektenplanung 50% teurer als abgesprochen


Erstellt am: 02.03.22 17:05

Schwabe23 05.03.22 08:39
Ein Budget muss nicht im Architektenvertrag stehen. Dazu gibt es bereits klare Rechtsprechungen. Ein Architekt ist immer dazu verpflichtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Bauherren zu erkundigen und darauf zu planen. Wenn er deutlich drüber liegt ist die Planung mangelhaft, wenn ihr diese aber akzeptiert habt besteht natürlich ein Problem.

Gerddieter 05.03.22 10:04
Oh weh ! Ich sehe ein böses Ende, wenn ihr Euch nicht mit dem Architekt zusammensetzt und das Problem aus der Welt schafft.

Wenn ihr ihn nicht mehr wollt dann einigt Euch auf eine Summe die Euch der HOAI Rechner auswirft. Hier könnt Ihr eingeben wieviel der jeweiligen LP erfüllt ist...
Leistungsphase 1 und 2 kommt ihr nicht drumrum und Leistungsphase 3 anteilig?
Anwalt nimmt auch wieder Geld von Euch und die Einigungssumme wird nicht weniger.
Falls noch Vertrauen da ist, dann jetzte die "Schafe-Haltung" aufgeben und den Kerl in die Pflicht nehmen "nachzubessern" da er den Auftrag nicht umgesetzt hat... wenn ihr paarmal die Nachbesserung eingefordert habt ohne dass er was tut hat er den schwarzen Peter....
Viel Erfolg!

11ant 05.03.22 11:52
Ich sehe es an der Zeit, daß der TE meine Rückfrage
11ant schrieb:

Wie ist denn der Auftrag an den Architekten im Vertrag gefaßt ?
mal beantwortet.
Schwabe23 schrieb:

Ein Budget muss nicht im Architektenvertrag stehen.
Richtig, das Budget gehört zur Grundlagenermittlung - aber auch Aussagen der Bauherren. Wenn die sagen, sie erwarten hundertsiebzig Quadratmeter, aber es "werden" zweihundertvierzig, dann hat der Architekt zu wenig Zielwasser getrunken. Selbst mit einem Budget "Carte blanche" wäre dann angesagt, eine explizite Zustimmung zur Mehrgröße einzuholen.
Gerddieter schrieb:

Wenn ihr ihn nicht mehr wollt dann einigt Euch auf eine Summe die Euch der HOAI Rechner auswirft. Hier könnt Ihr eingeben wieviel der jeweiligen LP erfüllt ist...
Leistungsphase 1 und 2 kommt ihr nicht drumrum und Leistungsphase 3 anteilig?
Anwalt nimmt auch wieder Geld von Euch und die Einigungssumme wird nicht weniger.
Ohne Anwalt ist da aber schnell ein Fehler gemacht - z.B. Deinem Rat zu folgen: denn man kann nicht so einfach einseitig den Architektenvertrag kündigen. Und der HOAI Rechner würfe hier im Zeifel auch eine zu hohe Summe aus, denn ohne wirksame Reklamation würde die Rechnung am zu großen Haus orientiert bleiben.
Gerddieter schrieb:

und den Kerl in die Pflicht nehmen "nachzubessern" da er den Auftrag nicht umgesetzt hat... wenn ihr paarmal die Nachbesserung eingefordert habt ohne dass er was tut hat er den schwarzen Peter....
Damit wären wir zurück bei meiner Rückfrage, was denn nun im Architektenvertrag vereinbart ist. Auf dieser Grundlage ist zur Nachbesserung aufzufordern (und allein wegen Form und Frist am falschen Ende gespart, dies ohne Anwalt zu tun) bzw. eine Auflösung anzubieten (bei der ebenfalls wieder der Anwalt besser wissen wird, wie die Schlechtleistung dabei angemessen berücksichtigt wäre).

Fuchur 05.03.22 11:53
Schwabe23 schrieb:

Ein Budget muss nicht im Architektenvertrag stehen. Dazu gibt es bereits klare Rechtsprechungen. Ein Architekt ist immer dazu verpflichtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Bauherren zu erkundigen und darauf zu planen. Wenn er deutlich drüber liegt ist die Planung mangelhaft, wenn ihr diese aber akzeptiert habt besteht natürlich ein Problem.
ähm, nein! Wir hatten einen Vertrag mit schriftlichem Budget. Kostenüberschreitung mind. 80%, eher deutlich darüber. Alles sofort gerügt. Trotzdem keine Chance, inkl. Anwaltskosten ca. 20T€ in den Wind geblasen und komplett neu angefangen. Erfolgsaussichten der Klage gering, weil nicht der Begriff "verbindliche Kostenobergenze" im Vertrag steht, sondern nur eine Summe als Budget fixiert wurde.

Schwabe23 05.03.22 12:08
Wow das ist echt krass und lässt mich am Rechtsstaat zweifeln. Kommt halt immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Ich habe mich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2013 berufen. Dort heißt es: "der Architekt sei grundsätzlich verpflichtet, bereits im Rahmen der sogenannten Grundlagenermittlung mit dem Auftraggeber den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abzustecken und dessen Kostenvorstellungen zu berücksichtigen. Diese dem Architekten gegenüber zum Ausdruck gebrachten Kostenvorstellungen seien in dem Sinne verbindlich, dass sie - vorbehaltlich einer nachträglichen Änderung - den Planungsrahmen bestimmen und jedenfalls dann regelmäßig zum Vertragsinhalt werden, wenn der Architekt ihnen nicht widerspricht. Solche Kostenvorstellungen sind nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann beachtlich, wenn sie nicht eine genaue Bausummenobergrenze enthalten, sondern nur Angaben zur ungefähren Bausumme, mit denen ein Kostenrahmen abgesteckt wird."

11ant 05.03.22 12:17
Fuchur schrieb:

Wir hatten einen Vertrag mit schriftlichem Budget. Kostenüberschreitung mind. 80%, eher deutlich darüber. Alles sofort gerügt. Trotzdem keine Chance, inkl. Anwaltskosten ca. 20T€ in den Wind geblasen und komplett neu angefangen. Erfolgsaussichten der Klage gering, weil nicht der Begriff "verbindliche Kostenobergenze" im Vertrag steht, sondern nur eine Summe als Budget fixiert wurde.
Schwabe23 schrieb:

Wow das ist echt krass und lässt mich am Rechtsstaat zweifeln.
Mich nur am Anwalt. Zu manchen Anwälten darf man wohl mittwochs gegen Mittag wenn schon der Golfplatz lockt nicht mehr hingehen. Bei 80% Budgetüberschreitung geringe Klageaussichten zu sehen, lese ich als eindeutiges Faulheitsindiz.
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