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ᐅ Kopplungsgeschäft oder nicht?


Erstellt am: 24.02.21 10:28

ypg24.02.21 12:10
Haus_2020 schrieb:

Ja, das könnten wir so in den Vertrag aufnehmen.
Dann wäre das Thema doch ein für alle Mal durch, oder?
Probiert es.
Aber ein Notarvertrag ist kein Wunschkonzert, ein Notar nicht Mittel zum Zweck.
Berichte mal, wenn es soweit ist. Bitte.
Musketier24.02.21 12:46
Das Thema Koppelgeschäft ist immer eine Grauzone.
Das Finanzamt wird in die eine Seite argumentieren, ihr in die andere.
Deshalb sammelt jetzt schon Beweise, die gegen eine Bauträgergeschäft sprechen.
Je mehr Indizien gegen ein Bauträgergeschäft sprechen umso besser für Euch.
Wenn das im Vertrag steht, dann ist das wieder ein Argument für Euch.
Angeblich durchforstet das Finanzamt im Gegenzug Immoscout und Co. und sammelt ihrerseits Beweise.

Ich habe damals auch über eine Baufirma von einem neuen Baugebiet erfahren und bin darüber an die entsprechende Kontakte gekommen. Gleichzeitig stand aber im lokalen Amtsblatt auch Informationen, dass das neue Baufeld erschlossen werden soll. Natürlich hab ich dann gleich eine Kopie davon gemacht.
icandoit24.02.21 13:00
Auch eine Anzeige im Immoscout koennt man ja noch vor Vertragsabschluss schalten.
11ant24.02.21 14:10
Haus_2020 schrieb:

Meine Frage wäre jetzt ob für das Finanzamt Anlass besteht von einem Kopplungsgeschäft auszugehen und wir entsprechend auf Grunderwerbsteuer auf das Haus zahlen müssten?
Rein von den Fakten her würde ich sagen nein,
Stelle diese Frage nicht uns, sondern Deinem zuständigen Finanzamt (am besten beiden, falls das Baugrundstück und Dein aktueller Wohnort in verschiedenen Amtsbezirken liegen), und zwar mit den Fakten. Beraten im gestaltenden / anregenden Sinne dürfen sie nicht, aber zur Auskunft (Stellungnahme) zum konkreten Einzelfall auf Nachfrage sind sie verpflichtet. Soweit zwischenzeitlich keine Gesetzesänderung eintritt, ist diese Äußerung für sie auch bindend - Forenmeinungen, egal wie sachkundig, sind das nicht.
Musketier schrieb:

Deshalb sammelt jetzt schon Beweise, die gegen eine Bauträgergeschäft sprechen.
Haus_2020 schrieb:

Wir haben jetzt den Zuschlag bekommen und würde mit einer der von Ihm priorisierten Baufirma arbeiten ,da wir mit dieser schon gute Erfahrungen gemacht haben (Planung Projekt auf anderem Grundstück, für welches wir doch keinen Zuschlag bekommen haben).
Auch dieses Indiz müßt Ihr in die Würdigung durch das Finanzamt mit einbeziehen, denn wenn die nicht alle Fakten vor der Antwort kennen, ist deren Bindungswirkung futsch.
HarvSpec24.02.21 14:45
Vlt versteh ich es falsch aber selbst wenn der Bauträger einen Vermittlungsvertrag mit dem Verkäufer hätte: Wenn ihr das Grundstück von dem Verkäufer ohne jegliche Pflicht und Zwang (Vertraglich) kauft und ihr keinen Vertrag mit dem Bauträger habt, könnt ihr danach doch machen was ihr wollt. Es ist euer Grundstück. Und wenn ihr doch lieber einen Architekten wollt, kann der Bauträger sich zwar ärgern, aber machen kann er nix. Wenn er später das beste Angebot abgibt und das Haus baut, wie steht dieser (erste!) Vertrag mit einem vollkommen anderen Geschäft in Verbindung?
MarkoW.25.02.21 09:19
Haus_2020 schrieb:

Ja, das könnten wir so in den Vertrag aufnehmen.
Dann wäre das Thema doch ein für alle Mal durch, oder?

Will das Finanzamt denn den Notarvertrag sehen? Oder wie erfährt das FA überhaupt vom Kauf des Grundstückes?

Was ist denn wenn ich mich schon vorab für Häuser interessiere, einen Kaufvertrag für ein Haus abschließe mit der Maßgabe, dass ich selbst (!) binnen Zeitraum X ein Grundstück zu besorgen habe. Dann wäre der Vertrag fürs Haus vorher abgeschlossen worden aber es wäre trotzdem kein Koppelungsgeschäft?
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