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ᐅ Kopplungsgeschäft oder nicht?


Erstellt am: 24.02.2021 10:28

icandoit 24.02.2021 11:00
Musketier schrieb:

4.)
Im Fragebogen zur Grunderwerbsteuer wurde bei uns auch nachgehakt, ob mehrere Angebote von Baufirmen vorhanden sind.
Hier sollte man sich zur sicherheit zumindest ein weiteres Angebot einholen.

Das solte man sowieso, vor Vertragsunterzeichnung, machen um zu wissen ob einen der nette Bauunternehmer nicht ueber den Tisch zieht.

icandoit 24.02.2021 11:02
MayrCh schrieb:

Inwiefern sollte man als dritter von einem solch gelagerten Vertragsverhältnis wissen bzw. auf ein solches Einfluss nehmen können?

Die Beiden fragen.

ypg 24.02.2021 11:07
Haus_2020 schrieb:

Rein von den Fakten her würde ich sagen nein, da der Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommt. Jedoch ist die Baufirma (zumindest ja beratend) bereits in viele Sachen verwickelt.
Von den Fakten her sehe ich das Kopplungsgeschäft: ihr seid beim GU gelistet. Ohne ihn hättet ihr vom Grundstück nicht erfahren. Der Eigentümer des Grundstücks hat sein Grundstück in die Hände des GUs gelegt. Die Schnittmenge, der Knoten, das Zusammentreffen von Besitzer und Käufer liegt beim GU.
Ich würde also das Geld zur Seite legen - wenn es anders sein sollte, habt ihr Glück gehabt. Glück.

Haus_2020 24.02.2021 11:33
ypg schrieb:

Von den Fakten her sehe ich das Kopplungsgeschäft: ihr seid beim GU gelistet. Ohne ihn hättet ihr vom Grundstück nicht erfahren. Der Eigentümer des Grundstücks hat sein Grundstück in die Hände des GUs gelegt. Die Schnittmenge, der Knoten, das Zusammentreffen von Besitzer und Käufer liegt beim GU.
Ich würde also das Geld zur Seite legen - wenn es anders sein sollte, habt ihr Glück gehabt. Glück.

Hmm...

Also würde es dann durchaus Sinn machen, in den Kaufvertrag zu schreiben, dass keine Bauträgerverpflichtung besteht?
Dann wäre man doch fein raus aus der Sacher oder sehe ich das falsch?

Verträge zwischen Baufirma und Grundstückseigentümer existieren übrigens definitiv nicht.

ypg 24.02.2021 11:44
Haus_2020 schrieb:

Verträge zwischen Baufirma und Grundstückseigentümer existieren übrigens definitiv nicht.
Muss auch nicht.
Haus_2020 schrieb:

dass keine Bauträgerverpflichtung besteht?
ist das denn so richtig? 😎

Haus_2020 24.02.2021 11:56
Ja, das könnten wir so in den Vertrag aufnehmen.
Dann wäre das Thema doch ein für alle Mal durch, oder?

Der Eigentümer hatte ohnehin verschiedene Bauträger kontaktiert, welche er für eine schnelle Abwicklung priorisiert hat.
Wir haben jetzt den Zuschlag bekommen und würde mit einer der von Ihm priorisierten Baufirma arbeiten ,da wir mit dieser schon gute Erfahrungen gemacht haben (Planung Projekt auf anderem Grundstück, für welches wir doch keinen Zuschlag bekommen haben).
grundstück