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ᐅ Konsequenzen Altlast auf Grundstück


Erstellt am: 17.01.2022 20:13

Pabawue 17.01.2022 20:13
Hallo zusammen,

wir befinden uns aktuell in Gesprächen zu dem möglichen Kauf eines Grundstücks in Baden-Württemberg. Das Grundstück ist mit einem Haus ca. aus 1950 bebaut welches abgerissen und durch ein neues Einfamilienhaus ersetzt werden würde. Jetzt ist aber die Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster eingangen und ich würde mich sehr über Interpretationshilfe freuen.

Zitat aus dem Auskunftsschreiben:
Das Grundstück wird als Altlastenstandort "..." im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt und ist mit Handlungsbedarf "B" (Belassen - Neubewertung bei Nutzungsänderung) bewertet.

Es liegt keine Altlast im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes vor. Im Rahmen der gegenwärtigen Nutzung besteht nach heutigem Kenntnisstand kein weiterer Handlungsbedarf.

Bei baulichen Änderungen auf dem Grundstück muss mit entsorgungsrelevanten Untergrundverunreinigungen gerechnet werden. Entsiegelungsmaßnahmen (Rückbau von Gebäuden oder sonstigen befestigten Flächen) oder Umnutzungen hin zu sensibleren Nutzungsformen (z.B. Gewerbefläche in Wohnfläche oder Kinderspielfläche) bedürften der Zustimmung durch das Landratsamt. Die jeweiligen Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung sind einzuhalten. Bauvorhaben und Untersuchungsmaßnahmen sind unbedingt frühzeitig mit dem Landratsamt abzustimmen.

Im beigefügten Auszug ist dann als Ursache eine "Kippe" von 1935 bis 1949 angegeben sowie diese Bewertung:

Bewertungstabelle: Boden-Mensch, Boden-Grundwasser, Atmosphäreluft; Datum, Beweissniveau.


Wie habe ich dies zu bewerten bzgl. dem Grundstück generell, dadurch erhöhten Bauskosten sowie ggf. bei jeder späteren Änderung am Grundstück?
Ist ein Bodengutachten vor dem Kauf sinnvoll, überflüssig oder sogar zu wenig?

11ant 17.01.2022 20:41
Pabawue schrieb:

Das Grundstück ist mit einem Haus ca. aus 1950 bebaut welches abgerissen und durch ein neues Einfamilienhaus ersetzt werden würde.
Selbst das jüngste der Drei (mit dem Satteldach, von der Gartenseite gesehen rechts) dürfte ein gutes Stück älter sein.
Pabawue schrieb:

Es liegt keine Altlast im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes vor. Im Rahmen der gegenwärtigen Nutzung besteht nach heutigem Kenntnisstand kein weiterer Handlungsbedarf.
Bei baulichen Änderungen auf dem Grundstück muss mit entsorgungsrelevanten Untergrundverunreinigungen gerechnet werden. Entsiegelungsmaßnahmen (Rückbau von Gebäuden oder sonstigen befestigten Flächen) oder Umnutzungen hin zu sensibleren Nutzungsformen (z.B. Gewerbefläche in Wohnfläche oder Kinderspielfläche) bedürften der Zustimmung durch das Landratsamt. Die jeweiligen Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung sind einzuhalten. Bauvorhaben und Untersuchungsmaßnahmen sind unbedingt frühzeitig mit dem Landratsamt abzustimmen.
[...] Im beigefügten Auszug ist dann als Ursache eine "Kippe" von 1935 bis 1949 angegeben
Wohnhaus zu Wohnhaus würde ich nicht als sensiblere Nutzung ansehen, und unter den Häusern erwarte ich nichts, da sie nach meiner Einschätzung 1935 sämtlich schon gestanden haben dürften und ich die Altlastenfläche eher im Bereich der Gärten vermute. Setzt Euch mit dem Landratsamt in Verbindung.
Pabawue schrieb:

Ist ein Bodengutachten vor dem Kauf sinnvoll, überflüssig oder sogar zu wenig?
Laßt Euch anwaltlich beraten, mit welchen ggf. aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen im Kaufvertrag zu arbeiten wäre und wer Untersuchungen bezahlt. Mindestens vor einer erneuten Bebauung scheint mir ein Bodengutachten hoch ratsam.

Pabawue 17.01.2022 20:55
11ant schrieb:

Selbst das jüngste der Drei (mit dem Satteldach, von der Gartenseite gesehen rechts) dürfte ein gutes Stück älter sein.
Du beziehst dich auf die Fotos von meinem ersten Thread aus April 2021, richtig? Das hatte sich leider erledigt. Hier geht es um eine andere Gegend bei der anscheinend tatsächlich um/ab 1950 Häuser auf der ehemaligen Kippe gebaut wurden.

Benutzer200 17.01.2022 21:27
Mit der Aussage würde ich relativ entspannt umgehen. Du planst "nur" einen Neubau Einfamilienhaus. Kalkuliere einfach T€ 10-20 als Puffer ein. So würde ich es machen. Ansonsten noch nachhaken nach alten Gutachten und/oder eine Boden- / Grundwasseranalyse vornehmen lassen.

Pabawue 17.01.2022 21:39
Benutzer200 schrieb:

Mit der Aussage würde ich relativ entspannt umgehen. Du planst "nur" einen Neubau Einfamilienhaus. Kalkuliere einfach T€ 10-20 als Puffer ein. So würde ich es machen. Ansonsten noch nachhaken nach alten Gutachten und/oder eine Boden- / Grundwasseranalyse vornehmen lassen.
Vielen Dank für ein wenig Beruhigung! 🙂 Wäre es noch möglich zu differenzieren welcher Teil der Auskunft und Bewertung zu dem "entspannt umgehen" beiträgt und welcher zu den "T€ 10-20 als Puffer"?

Benutzer200 17.01.2022 23:30
Pabawue schrieb:

Wäre es noch möglich zu differenzieren welcher Teil der Auskunft und Bewertung zu dem "entspannt umgehen" beiträgt und welcher zu den "T€ 10-20 als Puffer"?
Alle für alles. Es liegt keine konkrete Gefährdung vor. Aber man könnte ja trotzdem etwas finden, was einen Bodentausch an dieser Stelle notwendig macht. Und ausschließlich für dieses "könnte", würde ich einen Puffer nehmen. Einfach um gut schlafen zu können und nicht am Ende zu sagen "Scheiße, die T€ 20 haben wir gar nicht auf dem Schirm gehabt". Braucht Ihr sie nicht (und das findet Ihr sehr früh heraus), dann nutzt das Geld für eine Sondertilgung oder gönnt Euch ein Extra im Haus.

Bei meinen gewerblichen Kunden rechnen wir (und auch die Kunden) i.d.R. mit einem Puffer für "Unvorhergesehenes" von 10% der reinen Baukosten. Da fahren die Profis sehr gut mit.
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