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ᐅ Kommentare zur Grundriss-Planung erwünscht


Erstellt am: 24.05.20 10:24

hampshire24.05.20 17:02
sciliar schrieb:

Wir haben bereits einmal gebaut. Und schnell festgestellt, an vielen Ecken hat sich der Architekt keine Gedanken gemacht.
Richtiger weg, falsche Person.
Du brauchst einen Architekten oder eine Architektin, der / die hinhören kann und sich mit Eurem ausführlichen und schriftlichen Briefing beschäftigt. Im Oberbergischen hätte ich eine Empfehlung.
hanse98724.05.20 17:05
sciliar schrieb:

Alle haben mehr oder weniger ein Wohn-Esszimmer . Genau das, was wir nicht wollen. Wir wollen eine Essküche und ein eigenes Wohnzimmer.

Kann man ja so planen mit Essküche und eigenem Wohnzimmer. Mir gefällt diese Lösung auch besser. Dafür muss man halt nach dem richtigen Architekten suchen und nicht den erstbesten nehmen.

Dein Entwurf ist dierekt für die runde Ablage.
sciliar24.05.20 17:45
Vielleicht gibt's ja hier Entwürfe, die mir zeigen, was ihr meint.
Bertram10024.05.20 18:04
sciliar schrieb:

Vielleicht gibt's ja hier Entwürfe, die mir zeigen, was ihr meint
Es wäre hilfreicher wenn du ein bisschen sagen würdest, was du suchst. Ausser 'aussergewöhnlich" und Wohnzimmer getrennt von Küche hast du ja noch nicht viel preisgegeben.

Guck dir mal in Ruhe deinen Grundriss an und möbliere den mit aus Papier ausgeschnittenen Möbeln im Maßstab. Dann siehst du dass es viele nicht so praktische Ecken gibt. Stell dir vor, du gehst mit Einkaufstaschenrechts und links durch die schräge Tür. Da kannst du dir doch wohl vorstellen dass es von einer Seite besser geht als von einer anderen? Stell dir vor, du kommst zur Haustür rein. Wo legst du Schuhe, Jacke und Schlüssel ab?
Was gefällt euch denn jetzt besonders gut an eurer Wohnsituation? Vielleicht ist das ein guter Startpunkt zum Neuplanen.
Und bei dieser Hausgröße, haltet euer Budget im Auge.
ypg24.05.20 18:14
sciliar schrieb:

Und schnell festgestellt, an vielen Ecken hat sich der Architekt keine Gedanken gemacht.
Weil viele Ecken Mist sind. Ecken sind nicht bewohnbar, nur die Fläche dazwischen.
Escroda24.05.20 18:14
sciliar schrieb:

Müssen denn alle Erker im Baufenster liegen?
§23, Absatz 3, Baunutzungsverordnung
Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.
Woher stammt der Grundstücksplan eigentlich? Wer hat die Baugrenze festgelegt?
Wenn die Baugrenzen verbindlich sind, dürfte das geringfügige Ausmaß überschritten sein:


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