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ᐅ Kniestockhöhe - Bezeichnung Bebauungsplan?


Erstellt am: 18.12.19 09:36

Solveigh18.12.19 11:00
Dein Weg zur Gemeinde ist gut.

Gilt auf der anderen Straßenseite der gleiche Bebauungsplan? Wenn ja, wurde das Gebiet in verschiedene Höhen eingeteilt.

Eventuell kann man die Beschränkung des Kniestocks mit der Begründung der massiven Bebauung gegenüber, befreien?

Frag auch gleich, wie die Kniestockhöhe in der Gemeinde definiert wird. Wie Du oben siehst, kann dies gleich mal 50cm an Konstruktionshöhe ausmachen. Jeder Zentimeter tut gut!

Gibt es auf Deiner Straßenseite Bebauungen, die eventuell vom Be-plan abweichen könnten? Dann Bilder davon mit auf die Gemeinde Nehmen.
11ant18.12.19 13:58
Faktisch kannst Du hier aus meiner Sicht z.B. unter einer 18 cm hohen Pfette noch 32 cm aufmauern. Das wird ein wie ich es nenne "Staubsaugerkniestock".
Specki schrieb:

"Die Höhe von Kniestöcken, gemessen von OK Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Pfette darf 0,5m nicht Bergsteigen."
Die Vorschrift ist m.E. insofern zu unbestimmt, wie sie sich nicht dazu äußert, ob roh oder Fertig gemeint ist. Aber da von "Decke" statt "Fußboden" die Rede ist, gehe ich von "roh" aus.
Specki schrieb:

Zahl der Vollgeschosse: 1 (zwingend)
Das ist Unfug, da "Max. 1 Vollgeschoss" und "1 Vollgeschoss" praktisch identisch sind. Theoretisch könnte ohne diesen Zusatz "zwingend" allerdings ein Erbsenzähler ein DG ohne EG darunter hinstellen *LOL*
Solveigh schrieb:

Was heißt OK Pfette? Müsste es nicht OK Sparren heißen?
Nein, Pfette ist richtig. Immerhin wird hier nicht bis OK Dachhaut gemessen; die Zeichnung in Beitrag #2 ist leider falsch.
Specki schrieb:

vor allem auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen Gebäude mit 3 Vollgeschossen....
Das muß nicht derselbe Planabschnitt sein.
Du kannst den Bebauungsplan ja hier nennen ("Posemuckel Nr. 234 im kühlen Grunde", Links sind hier nicht erwünscht).
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