ᐅ KfW70 nur noch mit Wärmepumpe?
Erstellt am: 08.10.2015 07:19
daytona 08.10.2015 15:18
da ist nur die Rede vom KFW Sachverständigen. Die Zulassung liegt bzw ist sie namentlich benannt und auch bei KfW gelistet. Die Frage ist, ob es ein Widerspruch zwischen Planung und Abnahme gibt? derbjörn sprich ja auch von Energieeinsparverordnung.
oleda222 08.10.2015 17:19
Guck dir mal Merkblatt Energieeffizient Bauen KFW 153 an. Seite 2.
daytona 08.10.2015 19:39
:
Dickes Lob für den guten Hinweis 😉
Werde das nochmal prüfen, da die Architektin freiberuflich für den Bauträger tätig ist. Keine Ahnung ob da die Formulierung juristisch zutrifft:
"Der Sachverständige ist für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen. Neben einer
Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder in einem
Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder
Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln."
Dickes Lob für den guten Hinweis 😉
Werde das nochmal prüfen, da die Architektin freiberuflich für den Bauträger tätig ist. Keine Ahnung ob da die Formulierung juristisch zutrifft:
"Der Sachverständige ist für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen. Neben einer
Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder in einem
Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder
Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln."
Ähnliche Themen