ᐅ KfW70 nur noch mit Wärmepumpe?
Erstellt am: 08.10.15 07:19
Bauexperte08.10.15 12:51
Hallo,
Es kommt zusätzlich darauf an, wann Du den Bauantrag stellen willst. Ab 01. Januar 16 entspricht das Referenzhaus heutigem Kfw 70 Effizienzhausstandard. Du kannst aber noch die Fördermittel der KfW zu KfW 70 bis Ende März 16 beantragen. Hierzu ist es aber zwingend erforderlich, daß der Online-Antrag bis zu diesem Datum im Hause KfW vorliegt!
Rechnerisch werden Gebäudehülle und Technik betrachtet - hierbei spielt auch die geographische Lage des BV eine gewichtige Rolle; in Summe ergibt sich erst der mögliche Förderstandard 😉
Grüße, Bauexperte
daytona schrieb:Das halte ich für sehr mutig, denn es hätte imho so oder so nicht ohne Lüftungsanlage gereicht.
vor weniger Monaten hatten wir ein erstes Gespräch mit einem Baubetreuer/Bauträger. Wir hatten gemeinsam besprochen KfW70 (wegen Förderung) mit Gastherme und Solarthermie. Klar kein Problem hieß es.
daytona schrieb:Das wird mit "nachbessern" der Fenster imho auch nicht funktionieren ....
Gestern kam die Aussage der betreuenden Architektin welche auch offiziell als KfW Beraterin gelistet ist (siehe KfW Homepage), dass Ihr Programm/Rechner ausspuckt, unser KfW70 Wunschhaus wäre nur mit Wärmepumpe realisierbar. Wenn wir trotzdem Gastherme mit Solarthermie wünschen, müssten wir an den Fenstern was "nachbessern" (irgendwas mit Edelgas-Füllung)
Es kommt zusätzlich darauf an, wann Du den Bauantrag stellen willst. Ab 01. Januar 16 entspricht das Referenzhaus heutigem Kfw 70 Effizienzhausstandard. Du kannst aber noch die Fördermittel der KfW zu KfW 70 bis Ende März 16 beantragen. Hierzu ist es aber zwingend erforderlich, daß der Online-Antrag bis zu diesem Datum im Hause KfW vorliegt!
daytona schrieb:Tja, so ist das mit dem Glauben ....
Ich dachte immer KfW70 Haus verbraucht nur 70% Energie eines Referenzhauses, was sich meines erachtens in der Isolierung wiederspiegelt. Werden denn auch die Heizsysteme in ihren spezi. Energieverbrauch gegenübergestellt?
Rechnerisch werden Gebäudehülle und Technik betrachtet - hierbei spielt auch die geographische Lage des BV eine gewichtige Rolle; in Summe ergibt sich erst der mögliche Förderstandard 😉
Grüße, Bauexperte
DerBjoern08.10.15 14:55
Also verstehe ich das richtig, das die Architektin des Bauträgers , die den Bau inkl. KFW geplant hat auch überwachen soll? 😕
daytona08.10.15 14:57
Ja aber nur die KfW sachen
DerBjoern08.10.15 15:00
Ich bin mir grad gar nicht so sicher ob derjenige der KFW plant dieses auch überwachen darf. Könnte sein das die Überwachung durch einen 3. stattfinden muss nach der Letzten Energieeinsparverordnung-Novelle.
daytona08.10.15 15:11
Guter Hinweis .
Kann man das irgendwo nachlesen?
Danke
Kann man das irgendwo nachlesen?
Danke
oleda22208.10.15 15:12
auf der Webseite der KfW.
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