ᐅ Kellerboden - Wer weiss was das für Löcher sind?
Erstellt am: 22.08.18 21:11
ypg24.08.18 15:29
Ich habe nochmal nach "Löchern im Estrich" über die Bildersuche gesucht: es dürfte sich danach tatsächlich um eine fachliche Estrichtrocknung handeln, an die man sich natürlich auch erinnern müsste.
Allerdings bewerte ich dieses nicht als einen bleibenden Mangel, da behoben. (3 Löcher sind auch nicht viel)
So hätte Hotzenplotz jetzt ein Mangel-Haus, noch bevor er eingezogen ist.
Unser Haus wäre es auch 😉
Allerdings bewerte ich dieses nicht als einen bleibenden Mangel, da behoben. (3 Löcher sind auch nicht viel)
So hätte Hotzenplotz jetzt ein Mangel-Haus, noch bevor er eingezogen ist.
Unser Haus wäre es auch 😉
Snowy3624.08.18 18:42
Gut dann sagst du im Umkehrschluss eigentlich: wenn ich ein nasses Haus habe uns dieses verkaufe, dann forsche ich einfach nicht nach dem Grund u sage dann wenn es verkauft ist ich weiss leider von garnix....und bin raus.
So einfach isses nun doch nicht.
So einfach isses nun doch nicht.
ypg24.08.18 19:18
Snowy36 schrieb:
wenn ich ein nasses Haus habeNein, ich sage, dass wenn ein Keller oder ein anderer Hausteil professionell trockengelegt wird, dann ist es nicht feucht, geschweige denn nass.
Snowy36 schrieb:
So einfach isses nun doch nicht.Eben!
Alex8524.08.18 19:21
Nachdem esther nun weiß, woher die Kornkreise im Estrich kommen, ist doch die Frage was sie mit der Erkenntnis als nächstes anfangen möchte. Die Diskussion driftet ja in Richtung Kaufantrag anfechten, aber steht das überhaupt zur Debatte?
Snowy3624.08.18 19:30
Leider keine Infos vom TE mehr dazu......das hier war ja nur das Gedankenspiel: was wenn gemessen wird dass es noch nass ist.
Wenns trocken ist kann sie Fliesen u alles ist gut
Wenns trocken ist kann sie Fliesen u alles ist gut
bau.mal26.08.18 08:42
Esther01 schrieb:
Nehmen wir an es wären Trocknungslöcher und der Schaden wäre ganz behoben worden (Keller macht einen trockenen Eindruck):
1. Hätte man uns bei Kauf hierüber informieren müssen? Da der Schaden offenbar professionell behoben wurde, nur dann, wenn du ausdrücklich nach einem Wasserschaden in der Vergangenheit gefragt hast. Dann hätte der Eigentümer in dessen Zeit der Wasserschaden fiel, dich informieren müssen, ansonsten ist es arglistige Täuschung. Ist gängige Rechtsprechung BGHÄhnliche Themen