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ᐅ Kellerboden - Wer weiss was das für Löcher sind?


Erstellt am: 22.08.18 21:11

ypg24.08.18 09:32
Snowy36 schrieb:
ja und wenn da was ist = es Restfeuchte gibt dann ist es arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer davon wusste.

eben nicht.

Bei einem Haus, welches Mängel hat, muss der Verkäufer die Mängel nicht benennen, wenn sie entweder offensichtlich sind oder vor dem Kauf hätten überprüft werden können.
Man verkauft ein Haus mit seinen Vorzügen.

Anders wäre es, wenn Asbest in Haus-Teilen verbaut ist, die versteckt sind und auf Nachfrag verneint wird, oder einen Wasserschaden, vor dem man einen fetten Schrank stellt.

siehe -> Täuschung! Täuschung ist Vorsatz.

Das klärt man aber alles vor dem Hauskauf.
Natürlich kann mal ein Keller unter Wasser stehen - deshalb hat es aber keinen Mangel, wenn der Schaden behoben wurde.
Übrigens kann man Feuchtigkeit riechen 😉

Von "arglistiger Täuschung", "Baustopp", "Mangel" und "Betrug" wird viel zu schnell gesprochen, ohne dass die Begrifflichkeiten bekannt sind.
Snowy3624.08.18 11:47
Und du kennst dich so gut aus, dass du weisst wann ein Mangel als offensichtlich eingestuft ist und wann nicht?

Hat der TE den Verkäufer drauf angesprochen auf diese Löcher, wissen wir das ? Was hat der Verkäufer geantwortet?

Wenn jemand vor der Besichtigung lüftet riechst du ausserdem rein garnix.

Und nochmal die Frage: das Haus hatte laut TE 2 Vorbesitzer ist also schon älter, warum ist nach all den Jahren nie gefliest worden????

Das riecht zum Himmel....
ypg24.08.18 12:27
Snowy36 schrieb:
Und du kennst dich so gut aus, dass du weisst wann ein Mangel als offensichtlich eingestuft ist und wann nicht?

das hat ja jetzt nichts mit Deiner Aussage zur arglistigen Täuschung zu tun.

Ich kenne mich (etwas und jeden Tag) mit der Auslegung von Gesetzen und Verletzung dieser aus, sonst hätte ich hier nicht geantwortet. Davon abgesehen habe ich selbst mal ein altes Haus erworben und dieses auch mal wieder verkauft.
Insofern (ersteres) weiss ich um den Umstand, wenn man _nicht_ von einer arglistigen Täuschung sprechen kann.
Ich würde also solches nicht behaupten, denn es könnte sein, dass das als "falsche Verdächtigung" nach 164 StGB von der Leserschaft interpretiert wird 😉
Wickie24.08.18 12:58
Snowy36 schrieb:
Wenn jemand vor der Besichtigung lüftet riechst du ausserdem rein garnix.

Und nochmal die Frage: das Haus hatte laut TE 2 Vorbesitzer ist also schon älter, warum ist nach all den Jahren nie gefliest worden????

Doch, würde man riechen! Nasse Keller müffeln und das kriegt man nicht einfach weggelüftet.

Und nicht jeder, der seinen Keller nicht fliest, macht sich direkt verdächtig, Dinge vertuschen zu wollen. Ich glaube, das ist etwas weit hergeholt. Mein Keller aktuell (in einem Haus aus den 50er Jahren) ist auch nicht gefliest. Vertuschen will ich deshalb längst noch nichts.
Dass die Vorbesitzer nicht wissen, was da am Boden war, das ist lediglich doch etwas seltsam.

Unabhängig davon: jetzt vor Ort entscheiden: ist trocken --> dann kann man sicherlich auch Fliesen. Wenn nicht trocken --> Mist, Ursache suchen!
Snowy3624.08.18 13:20
Es gibt 2 Rechtslagen in der der Verkäufer wohl eine Aufklärungspflicht hat und wenn er dieser nicht nachkommt handelt es sich um arglistige Täuschung.

1) Aufklärungspflicht wegen einer konkreten Frage: hier die Frage: war der Keller schon mal nass? Wenn der Verkäufer behauptet nein und dem ist nicht so, ist er seiner Aufklärungspflicht eben nicht nachgekommen

2) Aufklärungspflicht ohne Frage des Käufers: hier gibt es gewisse Themen die als solche Anzusehen sind, Asbest hattest du selbst ja schon genannt......dazu zählt aber zB auch ein feuchter Keller wegen fehlender Kellerabdichtung.

Der Verkäufer kann den Kaufvertrag anfechten, wenn der Verkäufer seine Aufklärungspflicht vorsätzlich verletzt. In diesem Fall liegt nämlich eine arglistige Täuschung vor.

Dadurch wird der Vertrag aufgehoben und ungültig. Der Käufer kann daher den Kaufpreis zurückverlangen.

ypg24.08.18 13:47
Da kann man sich jetzt vornehmlich streiten, wenn man Partei und Gegenpartei wäre 😉
Snowy36 schrieb:
1) Aufklärungspflicht wegen einer konkreten Frage: hier die Frage: war der Keller schon mal nass? Wenn der Verkäufer behauptet nein und dem ist nicht so, ist er seiner Aufklärungspflicht eben nicht nachgekommen

Die Frage kam erst nach dem Kauf?! Spielt aber kaum eine Rolle, ob der Keller schon mal nass war. Manche Keller, nur um beim Beispiel zu bleiben, sind öfter mal nass. Dann trocknet oder lässt trocknen und gut ist. Meist hat man mehr Probleme mit dem Hausrat, wenn fachlich getrocknet wird.

Interessanter ist der Grund nach der Feuchtigkeit, die man hier vermutet. Ist er abgestellt? Oder gibt es ein Leck, wodurch immer wieder Feuchtigkeit auftreten kann. War es eine Waschmaschine, winke ich doch mal dieses Thema ganz höflich ab und schau mir wichtigere Räume an.
Dieser Sachverhalt scheint hier aber nicht zu sein. Denn es gibt ja Anzeichen, dass da etwas gemacht worden ist. Diese Löcher können übrigens auch andere Ursachen haben... wie schon gesagt: Feuchte riecht man, hohe Luftfeuchte spürt man... bei gutem Näschen kann man auch Schimmel riechen, wenn er denn da ist 🙂
Snowy36 schrieb:
2) Aufklärungspflicht ohne Frage des Käufers: hier gibt es gewisse Themen die als solche Anzusehen sind, Asbest hattest du selbst ja schon genannt......dazu zählt aber zB auch ein feuchter Keller wegen fehlender Kellerabdichtung.

Dazu muss dem Verkäufer aber erstmal bekannt sein, dass etwas verbaut ist oder fehlt.
Snowy36 schrieb:
Dadurch wird der Vertrag aufgehoben und ungültig. Der Käufer kann daher den Kaufpreis zurückverlangen.

Wenn es denn so einfach wäre. Das ist es nämlich nicht. Vom Käufer wird nämlich vor einem Kauf erwartet, dass er sich um des Sachverstandes kümmert.
Meist wird deshalb im Vertrag der Passus "wie gesehen, so gekauft" stehen.
Und ja: Arglist und Täuschung sind sicher keine Kavaliersdelikte, dennoch sehe ich es hier nicht.

Schönes Wochenende

P.s. ich habe bei diesen "Löchern" übrigens eher an Eindrücke von Baustangen gedacht.
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