Kein Grundsteuerbescheid nach Hausbau erhalten Ursache?

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saralina87

Grundsteuergesetz (GrStG)
§ 19 Anzeigepflicht


(1) Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung bei dem Finanzamt zu erstatten, das für die Festsetzung des Steuermeßbetrags zuständig ist.
(2) Den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Absatz 4 hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach dem Wegfall der Voraussetzungen bei dem Finanzamt zu erstatten, das für die Festsetzung des Steuermessbetrags zuständig ist.
Das bezieht sich explizit auf steuerfreie Tatbestände. Hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.

Nein, tatsächlich ist die Stadt/Gemeinde zur Meldung ans Finanzamt verpflichtet. Hat der Kumpel also ordnungsgemäß mitgeteilt dass er baut ist er dahingehend aus dem Schneider.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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