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ᐅ Kein Bau, da keine Baulast


Erstellt am: 23.02.2015 20:13

BauPaar 25.02.2015 21:26
"kein Eingangsstempel'" klingt ja schon fast wie eine Annahmeverweigerung... Wenn alle anderen Fakten sicher sind, vllt per Gerichtsvollzieherzustellung?

Voki1 25.02.2015 21:30
Naja, das wird wieder so eine Frage der juristischen Logik sein. Wenn die Bebauung schon überhaupt nicht zulässig ist, also gar keine Genehmigungsfähigkeit besteht, dann erübrigt sich auch eine Ablehnung etwaiger Anträge, weil die schon gar nicht hätten gestellt werden dürfen. Insofern ist es eine wohl zulässige Verweigerung der Annahme eines (unzulässigen) Antrages. Es findet schlicht keine Antragsbearbeitung statt.

ypg 25.02.2015 22:29
Meine Güte, ist das unschön... so hoffe ich, dass jemand aus dem Forum auch nur annähernd einen Tipp hat, der die grosse Wende einläutet zugunsten der zukünftigen und wartenden Bauherren!

Viel Glück wünscht Yvonne

Wastl 26.02.2015 07:58
Selbst ein Schwarbau wird euch nichts bringen - es fehlen ja die öffentlichen Anschlüsse,....
Sonst würde ich durch Taten Fakten schaffen

EveundGerd 26.02.2015 08:22
Und diese Fakten wieder abreißen? Hast wohl Geld zu viel.

DG 26.02.2015 10:08
nordanney schrieb:
Bei uns wurde einfach kein Eingangsstempel auf die Freistellung gemacht = formal nicht eingegangen und die Frist läuft nicht. "Echte" Bauanträge wurden offiziell "zurückgestellt".

1. Möglichkeit: Online-Verfahren. Bieten nicht alle Städte/Gemeinden an, aber wenn das System vorliegt, werden die Daten hochgeladen - das ist rechtswirksam.
2. Möglichkeit: Einschreiben mit Rückschein, wobei dann uU nicht dokumentiert werden kann, was im Umschlag war, daher:
3. Möglichkeit: Bauantrag im Beisein eines Zeugen in einen Umschlag packen. Auf den Umschlag schreibt man darauf "Zustellung durch Boten". Der Zeuge (nicht man selbst!) stellt den Brief zu, der kann dann auch in den Postkasten der Gemeinde wandern. Damit ist durch den Zeugen gesichert, wann die Zustellung passiert ist und was im Umschlag war.
4. Möglichkeit: wenn der Stempel örtlich verweigert wird, gleich zum Bürgermeister durchgehen oder den Bauantrag bei der nächsthöheren Behörde einreichen. Evtl. auch nicht im Freistellungsverfahren, sondern als ordentlicher Bauantrag. Kostet mehr, kann aber sein, dass dadurch der Antrag bei der höheren Behörde gestellt werden muss und die nachrangige Behörde dann nur noch von der höheren Behörde angehört wird. Dann muss die nachrangige Behörde binnen einer Frist antworten - ob sie will oder nicht.

Dass eine Behörde einen Posteingang/Antrag nicht abstempeln/bestätigen will, ist ein absolutes Unding und damit kommt auch keine Behörde durch.

MfG
Dirk Grafe
behördebauantragzeugen