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ᐅ Kaufvertragentwurf checken

Erstellt am: 17.01.16 18:34
N
nirmalts
N
nirmalts
17.01.16 18:34
Hallo zusammen,

wir sind dabei ein gebrauchtes REH (Baujahr 2010) zu kaufen. Der Notartermin ist für 28. Feb geplant, Einzug und Zahlung erst in Okt 2016.

Ich habe den Kaufvertragsentwurf von der Maklerin bekommen und habe einige Änderungen gemacht (siehe Anhang. Änderungen sind im Grün gehighlightet). Bevor ich den an der Maklerin und dem Notar weiterleite, möchte ich euch fragen ob

1. ihr ein Blick darauf werfen könnt und sagen ob die wichtigen Sachen Berücksichtigt sind (natürlich erwarte ich hier keine ausführliche Rechtsberatung),

2. es in Ordnung ist so viele Änderungen vom Notar zu verlangen (ob er alles Akzeptieren wird ist eine andere Frage! Die Maklerin hat ihn bestellt und Ich habe einen Eindruck bekommen dass er nicht allzu freundlich ist),

3. es üblich ist, die Änderung an ihn voraus zu schicken oder erst am Notartermin (als ich mit ihm letztes mal geredet habe, hat er gesagt "Ich kläre alle Ihre Fragen am Notartermin!!")

Danke im Voraus.
lastdrop17.01.16 18:50
Werde mich hüten, dazu etwas zu sagen.

Ich würde nicht in einem Forum fragen, in dem der eine der andere irgendetwas sagt. Das hilft nicht. Ich würde z.B. nie dem Verkäufer zugestehen, gegen Zahlung Eines fixen Entgelts länger in der Wohnung zu bleiben...

Ein Anwalt prüft Die das für 100-300 EUR. Das wars mir immer Wert.

In jedem Fall würde ich Verkäufer und Notar Änderungen vorab zukommen lassen. Was dann akzeptiert wird, ist eine andere Frage.
P
Payday
17.01.16 19:47
auf jeden fall vorher klären, da das eigentliche gespräch letztendlich nur die unterschrift ist. klar der Notar liest alles vor und klärt alle fragen, aber irgendwelche Änderungen sind nur schwierig durchzubekommen. theoretisch müßte er neu anfangen, weil der vertrag ja auch neu ausgedruckt werden müßte 🙂 dazu müßte man einen pc haben, die vorlage ändern und neu ausdrucken für alle. das dauert ja ewig ...

meistens ist es so, das eigentlich keine großen Änderungen (außer selbstverständlichkeiten wie falscher name usw...) machbar sind. sollte irgendwas grundlegend nicht stimmen ist da eh irgendwas faul. ein notar weis wie ein richtiger Kaufvertrag für ein Grundstück aussieht und würde nicht ohne grund merkwürdige floskeln einbringen.

wenn rot das alte ist und grün dein hinzugefügtes, dann ist der vertrag schon etwas merkwürdig. nur um es richtig zu verstehen. du willst im februar 2016 ein objekt kaufen, der eigentümer zieht aber erst mitte oktober aus? das ist doch völlig hinrissig und macht niemand. wer garantiert denn den gleichen zustand in 8monaten ? wer haftet, wenn im Haus in 5monaten irgendwas kaputt geht oder die inbegriffene Küche abbrennt oder oder oder...
wenn man sowas macht muss die wohnung für die lage hoffnungslos zu billig sein (kaum wahrscheinlich wegen makler)


ps: der käufer sucht sich den notar aus! ne ausnahme wäre es, wenn ein ganzes gebiet von 1 notar verwaltet wird (einfacher für den verkäufer, da der notar das gebiet und die verkäuferinteressenten kennt)
B
Bauexperte
17.01.16 20:10
Payday schrieb:

ps: der käufer sucht sich den notar aus! ne ausnahme wäre es,
Das ist ein typischer IRC!

Verkäufer & Käufer müssen sich über einen Notar verständigen oder wer von beiden beauftragen kann/soll. Es steht nirgends geschrieben, dass diese Option ausschließlich beim Käufer liegt ;-)


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
N
nirmalts
17.01.16 20:49
Payday schrieb:
wenn rot das alte ist und grün dein hinzugefügtes, dann ist der vertrag schon etwas merkwürdig
Genau, rot habe ich zugeschickt bekommen, grün habe ich hinzufügt. Was findest du merkwürdig?
Payday schrieb:

du willst im februar 2016 ein objekt kaufen, der eigentümer zieht aber erst mitte oktober aus? das ist doch völlig hinrissig und macht niemand. wer garantiert denn den gleichen zustand in 8monaten ? wer haftet, wenn im haus in 5monaten irgendwas kaputt geht oder die inbegriffene küche abbrennt oder oder oder...
wenn man sowas macht muss die wohnung für die lage hoffnungslos zu billig sein (kaum wahrscheinlich wegen makler)

"§ 7 Sach- und Rechtsmängel" sollte es abdecken oder?

"Dem Käufer stehen jedoch die gesetzlichen Rechte und Ansprüche wegen derjenigen Sachmängel zu, die zwischen der letzten Besichtigung und der Besitzübergabe entstehen oder bekannt werden, sofern deren Ursachen in einer über der üblichen Nutzung oder Abnutzung hinausgehenden Inanspruchnahme liegen."
N
nordanney
17.01.16 21:38
Meine Meinung:
- Wenn Küche mit "elektrischen Geräten" - mit welchen? Schmälert die Grunderwerbsteuer aber auch den Wert der Immobilie für die Bank.
Ansonsten liest es sich wie ein üblicher Kaufvertrag. Ob man besonderes Abwohnen (= entstehende Mängel) tatsächlich nachweisen kann, würde wahrscheinlich teuer per Gericht zu entscheiden sein, wenn der Verkäufer sich quer stellt.
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