Kaufvertrag Grundstück - Kontamination

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Y

ypg

Ich nochmal zur Kontamination:
Deshalb war meine Idee, im Kaufvertrag eine Klausel zur Rückabwicklung mit dem Verkäufer zu verhandeln. Dort sollte eine nachträglich festgestellte Kontamination des Bodens als Fall genannt werden.
Was haltet ihr davon? Ist das gängig und realistisch?
Wir haben bereits die Zusage erhalten. Dennoch möchte ich mich vor solch einer unvorhersehbaren Grundstückseigenschaft absichern, da diese den Wert natürlich mindern könnte.
Ich will vermeiden, dass bei diesem riesigen Volumen noch irgend welche weiteren unvorhersehbaren Kosten aufkommen.
Du kannst Dich nach meiner Meinung nicht absichern.
Man kann zwar sehr viel in einen Notarvertrag reinschreiben, aber es muss ja definiert werden. Und ohne vorher ein Gutachten erstellt zu haben, gibt es keinerlei nachvollziehbaren Werte.
Wo willst Du denn die Grenze ziehen? Ein bisschen kontaminiert, sehr viel kontaminiert? Also ab Wert so und oder so? Ist in einer Ecke kontaminiert oder an mehreren Stellen kontaminiert?... ist es überhaupt das Öl aus den Tanks des Verstorbenen oder ist es das erwähnte angeschwemmte Öl von der @Lotti88 ?

Vom Grundsatz her gibt es genau deshalb die Baugrunduntersuchungen: entweder der Verkäufer bietet es als Service mit an (damit überhaupt welche kaufen), der Käufer organisiert vor dem Kauf selbst eins (um sich abzusichern oder er organisiert es nach dem Kauf, um beruhigt und sauber auf guter Erde bauen zu können.
Letztendlich wäre dann ein unüberlegter Kauf eines jeden Grundstücks möglich, wenn man so verfahren würde. Meiner Meinung gilt so etwas nur bei Täuschung und Lüge. Dafür braucht es dann aber auch keinen solchen Passus. Die Dienstleistung eines Notares sollte dahingehend nicht überstrapaziert werden.

Aber Du kannst es ja gern versuchen und berichtest dann. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Erbengemeinschaft dann den anderen Interessenten zuwenden wird und letztendlich an den verkauft, der keinen Stress macht.
 
G

gregman22

Ich nochmal zur Kontamination:




Du kannst Dich nach meiner Meinung nicht absichern.
Man kann zwar sehr viel in einen Notarvertrag reinschreiben, aber es muss ja definiert werden. Und ohne vorher ein Gutachten erstellt zu haben, gibt es keinerlei nachvollziehbaren Werte.
Wo willst Du denn die Grenze ziehen? Ein bisschen kontaminiert, sehr viel kontaminiert? Also ab Wert so und oder so? Ist in einer Ecke kontaminiert oder an mehreren Stellen kontaminiert?... ist es überhaupt das Öl aus den Tanks des Verstorbenen oder ist es das erwähnte angeschwemmte Öl von der @Lotti88 ?

Vom Grundsatz her gibt es genau deshalb die Baugrunduntersuchungen: entweder der Verkäufer bietet es als Service mit an (damit überhaupt welche kaufen), der Käufer organisiert vor dem Kauf selbst eins (um sich abzusichern oder er organisiert es nach dem Kauf, um beruhigt und sauber auf guter Erde bauen zu können.
Letztendlich wäre dann ein unüberlegter Kauf eines jeden Grundstücks möglich, wenn man so verfahren würde. Meiner Meinung gilt so etwas nur bei Täuschung und Lüge. Dafür braucht es dann aber auch keinen solchen Passus. Die Dienstleistung eines Notares sollte dahingehend nicht überstrapaziert werden.

Aber Du kannst es ja gern versuchen und berichtest dann. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Erbengemeinschaft dann den anderen Interessenten zuwenden wird und letztendlich an den verkauft, der keinen Stress macht.
Danke für das Feedback! Zeitlich wird es nicht möglich sein, noch vor dem Kauf ein Bodengutachten zu erhalten. Die Vorlaufzeiten sind zu hoch.
 
G

gregman22

Ich komme mal auf das Thema.
Abschließend eine andere unabhängige Frage:
Entlang des Grundstückes befindet sich eine alte überirdische Stromleitung. Siehe Bild. Diese erschloss einst mein Altbau-Haus (heute nicht mehr notwendig) und bis heute noch ein Haus auf der anderen Straßenseite. Nachdem ich diese Leitung nicht mehr benötige, würde ich gerne bis zur nächsten Stütze die Leitung entfernen lassen (siehe vorne links).
Habt ihr damit Erfahrungen und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Läuft dies über den Stromerzeuger, oder über das Bauamt?


Wir haben es ähnlich auf unserem Grundstück, die Nachbar Häuer haben auch Oberleitung die wir eigentlich nicht haben wollen und auch nicht sehen wollen.
Ich habe beim lokalen Versorger angerufen und einen unverbindlichen Termin am Grundstück mit denen ausgemacht.
In dem Termin hat sich rausgestellt was nicht benötigt wird kommt weg und die Nachbarsleitung kann über einen neuen Mast am ende des Grundstücks aufgestellt werden den wir aber bezahlen müssen. Kosten waren geschätzt für Abbau von allem und neuer Mast + neue Anschlüsse so 1.500 - 2.000 € hat der Typ gesagt.
Somit hätten wir die alten Oberleitungen weg nur die zum Nachbarn und diese wäre aus unserem Sichtfeld wenn wir den neuen Mast stellen lassen.
Hängt natürlich davon ab an was für einen Typen du kommst, aber ich würde einfach unverbindlich einen Termin mit dem lokalen Stromversorger machen dann kann man übe alles sprechen.

Gruß
Andreas
Klase! Das macht mir Mut! Ich werde dann, wenn es so weit ist, mit Architekt & Versorger sprechen.
 
11ant

11ant

Laut Makler wurden alle Öltanks fachmännisch aufgeschnitten und die Inhalte gereinigt.
Am Ende einer fachgerechten Tankreinigung steht kein Maklergeschwätz, sondern eine Bescheinigung, z.B. in Form einer Rechnung von der Fachfirma, deren Zulassung als Fachbetrieb darauf ersichtlich sein sollte.
 
G

gregman22

Ich habe soeben mit dem Makler telefoniert. Er teilte mir mit, dass er bereits mit den Eigentümern gesprochen hat und diese mir vermutlich Ende dieser / Anfang nächster Woche alle Nachweise/ Dokumente der fachgerechten Entfernung des Öls zukommen lassen werden. Das hört sich erstmal sehr gut an
 
Y

ypg

Danke für das Feedback! Zeitlich wird es nicht möglich sein, noch vor dem Kauf ein Bodengutachten zu erhalten. Die Vorlaufzeiten sind zu hoch.
Ich weiß. Somit geht es Dir wie viele, die nicht die Katze im Sack kaufen wollen. Dann bleibt Dir die Option, nicht zu kaufen oder später das Gutachten erstellen zu lassen. Aber ein Notarvertrag ist nun mal kein Warenkorb bei Amazon mit 14 Tage Rückgaberecht. Dafür ist der Notar zu teuer.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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