Yaso2.0
Um das zu umgehen, würde ich den Eigentümer fragen, was er sich denn als Kaufpreis vorstellt und dann könnt ihr es euch überlegen.So ein Angebot empfände ich als Eigentümer frech.
Ich würde nicht als erster einen Preis nennen.
Um das zu umgehen, würde ich den Eigentümer fragen, was er sich denn als Kaufpreis vorstellt und dann könnt ihr es euch überlegen.So ein Angebot empfände ich als Eigentümer frech.
so denke ich auch: Pacht ist kein Mietkauf.Üblicherweise liegt aktuell der Marktwert ein ganzes Stück oberhalb des BRW. Da wäre für mich eher der aktuelle BRW ein Verhandlungsangebot. Was ihr bislang bezahlt habt, waren ja eher Mietzinsen und keine zinsfreie Anzahlung.
ihr wisst aber, wie der Marktwert für annähernd ähnliche Kaufgrundstücke zZ bei Euch ist.Wie hoch der Marktwert eines mit Erbpacht belasteten Grundstücks ist, wissen wir leider nicht.
Da würde ich als Verpächter den Vertrag einfach weiterlaufen lassen und zukünftig den Zins maximal ausreizen... Halber BRW als Pächter zahlen zu wollen ist dreist und fast schon beleidigend. Andere wollen das Grundstück wahrscheinlich nicht, das ist richtig. Sobald ihr das Grundstück aber kauft, ist es nicht mehr mit dem Erbbaurecht belastet.Naja, Bodenrichtwert ist der Richtwert für ein unbebautes Grundstück. Unseres ist mit einem Erbbaurecht belastet und dies noch für 52 Jahre. Wir zahlen einen jährlichen Erbbauzins von ca. 0,7 % gemessen am Bodenrichtwert. Ich denke mal nicht, dass es extern viele interessierte Abnehmer für ein solches Grundstück geben wird.
Von daher denke ich, dass wir es für einen Preis zwischen 100k und 120k machen würden.