ᐅ Kauf eines Zweifamilienhauses mit Freunden
Erstellt am: 01.03.21 17:34
apokolok01.03.21 21:26
Zu diesem 'Szenario' findest du deswegen wenig im Netz, weil es einfach eine Katastrophe mit Ansage ist.
Das kann, wird und soll auch nicht gut gehen.
Meine Höhle, deine Höhle.
Das hat vor 10000 Jahren so funktioniert, das ist heute nicht anders.
Das kann, wird und soll auch nicht gut gehen.
Meine Höhle, deine Höhle.
Das hat vor 10000 Jahren so funktioniert, das ist heute nicht anders.
Myrna_Loy01.03.21 21:37
Neuling2021 schrieb:
Wir suchen schon seit Jahren nach einem geeigneten Objekt und nun steht bei einer Beteiligten Elternzeit kurz bevor- und damit würde eine Finanzierungszusage für die nächsten 12 Monate erst mal rausfallen - daher der zeitliche Druck.Ich hoffe nicht, dass es das erste Kind dieser Freundschaftskonstellation ist - die Menschen ändern sich sehr, wenn sie Kinder bekommen.pagoni202001.03.21 21:41
Neuling2021 schrieb:
Was wäre denn der Vorteil einer Bruchteilseigentümerschaft?Ich hatte das nur der Vollständigkeit halber genannt, aus guten Gründen macht das aber so gut wie Niemand.Hier wollte man uns das auch andichten für uns wäre das aber nie in Frage gekommen.
Wäre es "Spielgeld" könnte man es später wenigstens mal als Lehrgeld verbuchen.
Ein ordentlicher Notar wird Dir das erklären.
Radomiro03.03.21 19:56
Neuling2021 schrieb:
Finanzierung erfolgt gesamtschuldnerisch.Es ist schon mehrfach hier gesagt worden, aber vielleicht überzeugt dich/euch eine weitere Meinung noch etwas mehr: Macht das bloß nicht!mfg
Nice-Nofret06.03.21 16:12
Gutachter, Teilung in Stockwerkseigentum mit ausgearbeitetem Stockwerkeigentümer Vertrag, und dann ist das ok ...
11ant06.03.21 16:43
Ich fasse mal zusammen, was ich verstanden zu haben glaube (sorry, ich habe den Eindruck, da muß irgendwas im Trinkwasser sein, hier ist irgendwie die Woche der wirren Threads ausgebrochen):
1. Es geht um ein Haus mit zwei Wohneinheiten, welches mit einer befreundeten Familie gemeinsam erworben werden soll;
2. Das Haus wäre in zwei Eigentumseinheiten teilbar, ca. 40% würde das EG ausmachen, ca. 60% OG + DG;
3. Mit zu erwerben wäre ein großes Grundstück aus mehreren Flurstücken [Frage dazu: auf welchen davon steht das Haus bzw. seine Abstandsflächen ?];
4. Das Haus ist unterschiedlich einzugsfertig: die Wohneinheit "EG" noch nicht, die Wohneinheit "OG+DG" bedingt sofort;
5. Ihr kennt die andere Familie als Nachbarn aus ein- und demselben Mietshaus; dieses ist jedoch nicht das gemeinsam zu erwerben geplante; wir reden also nicht von einem Vermieter-Buy-out;
6. Keine der beiden Familien ist ihrer Bank [Frage: sind das verschiedene Hausbanken ?] für die Gesamtsumme gut, daher wollt Ihr mit der anderen Familie gemeinsam kaufen;
7. Das Gebäude würdet Ihr zu diesem Zweck in Eigentumseinheiten aufspalten wollen, das Gemeinschaftseigentum am Gesamtgrundstück wollt Ihr aber in einem anderen Wertverhältnis geteilt behandeln als die Flächen der Wohneinheiten "nahelegen" würden;
8. Nicht benötigte Grundstücksflächen abzustoßen, würde das Problem nicht lösen, weil diese für Käufer kaum attraktiv wären.
.
Am Rande ein Stoßgebet "@ all": ich wünsche mir, daß die nächste Woche wieder "normal" wird, und hier keine halb gestammelten Story-Bröckchen, sondern wieder vollständige Gedanken erzählt werden, deren Verstehen nicht mehr die gesammelte Kombinationsgabe von Holmes, Watson und den drei Fragezeichen erfordert (ich oute mich hiermit als den Einzigen meines Einschulungsjahrganges, der TKKG nicht gelesen hat). Langsam komme ich in das Alter, wo Gedankenlesen anstrengend wird.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
1. Es geht um ein Haus mit zwei Wohneinheiten, welches mit einer befreundeten Familie gemeinsam erworben werden soll;
2. Das Haus wäre in zwei Eigentumseinheiten teilbar, ca. 40% würde das EG ausmachen, ca. 60% OG + DG;
3. Mit zu erwerben wäre ein großes Grundstück aus mehreren Flurstücken [Frage dazu: auf welchen davon steht das Haus bzw. seine Abstandsflächen ?];
4. Das Haus ist unterschiedlich einzugsfertig: die Wohneinheit "EG" noch nicht, die Wohneinheit "OG+DG" bedingt sofort;
5. Ihr kennt die andere Familie als Nachbarn aus ein- und demselben Mietshaus; dieses ist jedoch nicht das gemeinsam zu erwerben geplante; wir reden also nicht von einem Vermieter-Buy-out;
6. Keine der beiden Familien ist ihrer Bank [Frage: sind das verschiedene Hausbanken ?] für die Gesamtsumme gut, daher wollt Ihr mit der anderen Familie gemeinsam kaufen;
7. Das Gebäude würdet Ihr zu diesem Zweck in Eigentumseinheiten aufspalten wollen, das Gemeinschaftseigentum am Gesamtgrundstück wollt Ihr aber in einem anderen Wertverhältnis geteilt behandeln als die Flächen der Wohneinheiten "nahelegen" würden;
8. Nicht benötigte Grundstücksflächen abzustoßen, würde das Problem nicht lösen, weil diese für Käufer kaum attraktiv wären.
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Am Rande ein Stoßgebet "@ all": ich wünsche mir, daß die nächste Woche wieder "normal" wird, und hier keine halb gestammelten Story-Bröckchen, sondern wieder vollständige Gedanken erzählt werden, deren Verstehen nicht mehr die gesammelte Kombinationsgabe von Holmes, Watson und den drei Fragezeichen erfordert (ich oute mich hiermit als den Einzigen meines Einschulungsjahrganges, der TKKG nicht gelesen hat). Langsam komme ich in das Alter, wo Gedankenlesen anstrengend wird.
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