ᐅ Kauf eines Grundstücks mit Grundschuld
Erstellt am: 14.01.2014 18:09
elaxel84 14.01.2014 18:09
Hallo,
ich habe eine Frage zum Kauf eines Grundstückes mit Grundschuld. Bei Wikipedia habe ich mir das alles durchgelesen, aber ich verstehen fast nur "Bahnhof".
Verstanden habe ich, wofür eine Grundschuld da ist und warum das der aktuelle Grundstückseigentümer gemacht hat.
Nun ist meine Frage:
Würde beispielsweise ich das Grundstück kaufen. Wie verhält es sich mit der Grundschuld? Wer zahlt weiter den Kredit ab und wer haftet?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Axel
ich habe eine Frage zum Kauf eines Grundstückes mit Grundschuld. Bei Wikipedia habe ich mir das alles durchgelesen, aber ich verstehen fast nur "Bahnhof".
Verstanden habe ich, wofür eine Grundschuld da ist und warum das der aktuelle Grundstückseigentümer gemacht hat.
Nun ist meine Frage:
Würde beispielsweise ich das Grundstück kaufen. Wie verhält es sich mit der Grundschuld? Wer zahlt weiter den Kredit ab und wer haftet?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Axel
Bauexperte 14.01.2014 18:57
Guten Abend Axel,
Grüße, Bauexperte
elaxel84 schrieb:Dann sind wir schon zwei; ich verstehe Deine Frage nicht ...
ich habe eine Frage zum Kauf eines Grundstückes mit Grundschuld. Bei Wikipedia habe ich mir das alles durchgelesen, aber ich verstehen fast nur "Bahnhof".
Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe 14.01.2014 19:25
Hallo
du verwechselt etwas. Zunächst mal gibt es die Bienen und den Samen , ach ne , nochmal :=)
Ihr wollt ein Grundstück kaufen und braucht Geld von der Bank. Diese schleißt mit euch ein Darlehensvertrag und lässt eine Grundschuld auf dem Grundstück eintragen.
Sie hat jetzt
a- die dingliche Haftung( kann jederzeit das Grundstück veräussern wenn ihr der Rückzahlung nicht nachkommt)
b- persönliche Haftung ( diejenigen die den Darlehensvertrag unterschrieben haben haften auch persönlich)
Es ist wurscht wem das Grundstück gehört und wer den Darlehensvertrag unterschreibt. Irgendeiner haftet immer 🙂
du verwechselt etwas. Zunächst mal gibt es die Bienen und den Samen , ach ne , nochmal :=)
Ihr wollt ein Grundstück kaufen und braucht Geld von der Bank. Diese schleißt mit euch ein Darlehensvertrag und lässt eine Grundschuld auf dem Grundstück eintragen.
Sie hat jetzt
a- die dingliche Haftung( kann jederzeit das Grundstück veräussern wenn ihr der Rückzahlung nicht nachkommt)
b- persönliche Haftung ( diejenigen die den Darlehensvertrag unterschrieben haben haften auch persönlich)
Es ist wurscht wem das Grundstück gehört und wer den Darlehensvertrag unterschreibt. Irgendeiner haftet immer 🙂
Massivbau82 14.01.2014 19:31
Hi,
beim Notar wird geregelt, dass das Grundstück lastenfrei, sprich ohne Grundschuld, übergeben wird.
Der Verkäufer muss in diesem Falle den Kredit ablösen, sofern die eingetragene Grundschuld noch valutiert.
beim Notar wird geregelt, dass das Grundstück lastenfrei, sprich ohne Grundschuld, übergeben wird.
Der Verkäufer muss in diesem Falle den Kredit ablösen, sofern die eingetragene Grundschuld noch valutiert.
elaxel84 14.01.2014 20:00
Massivbau82 schrieb:
Hi,
beim Notar wird geregelt, dass das Grundstück lastenfrei, sprich ohne Grundschuld, übergeben wird.
Der Verkäufer muss in diesem Falle den Kredit ablösen, sofern die eingetragene Grundschuld noch valutiert.Danke.
Was ist aber, wenn der Käufer die Grundschuld übernimmt? Wird dann der Kredit auch übertragen oder muss der Verkäufer weiter normal sein Kredit abzahlen? Wenn abgezahlt ist, löscht der Verkäufer später die Grundschuld?
Ist dem so?
Massivbau82 14.01.2014 20:12
Warum sollte der Käufer die Grundstück übernehmen?
Der Notar wird sicherstellen, dass die Bank ihr Geld erhält, anschließend die Grundstück gelöscht wird und der Verkäufer das Grundstück lastenfrei übergeben kann.
Der Notar wird sicherstellen, dass die Bank ihr Geld erhält, anschließend die Grundstück gelöscht wird und der Verkäufer das Grundstück lastenfrei übergeben kann.
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