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Bei einem Budget von einer halben Million ist ein "Zweifamilienhaus" (in MUC !) nur in dem Sinne möglich, auch Alleinerziehende mit Einzelkindern als "Familien" zu zählen. Auf 300 qm Grundstück 180 qm Wohnfläche herauszuschlagen, würde bei einem "Anderthalbgeschösser" eine Grundflächenzahl von 0,5 (und bei einer "Stadtvilla" auch immerhin 0,375) erfordern. Ich denke, die weitere Diskussion kann man damit getrost einem meinerseits ignorierten Mitglied ganz allein überlassen ;-)