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ᐅ iSFP erhöht KfW 261 Zuschuss um 5 %?

Erstellt am: 14.02.26 18:28
S
Stiwa23
Guten Abend,

nachdem ich zwei Energieberater kontaktiert hatte und zwei unterschiedliche Aussagen hierzu bekommen habe, bin ich doch etwas irritiert.

Es geht um die vollumfängliche Kernsanierung eines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung aus 1970 in Holztafelbauweise zu einem KfW 55 EE bzw KfW 70 EE, zumindest so meine Vorstellung. Den Energieberatern hatte ich es auch so kommuniziert, dass es um den BzA für KfW 261 geht. Einer hat einen iSFP empfohlen, mit dem Argument, dass bei KfW 261 der Zuschuss um 5% erhöht werden kann. Der andere meinte, dass für den BzA der iSFP Voraussetzung wäre, es aber keinen Extra Zuschuss gibt. 

In der aktuell gültigen Version der KfW des Merkblattes "BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus" wird der iSFP überhaupt nicht mehr erwähnt, in vorherigen Versionen war dem so. beim Anruf bei der KfW hat man auf den Energieberater verwiesen und gar keine Aussage hierzu getroffen. Ich bin der Meinung, dass es keinen extra Zuschuss für KfW 261 gibt und der iSFP auch keine Voraussetzung für den BzA ist, ich könnte mich aber auch irren.

Wie ist es denn tatsächlich im Jahr 2026?
11ant15.02.26 17:37
Stiwa23 schrieb:
Ist mir bekannt und das Fertighaus kann den neuen Dachstuhl nicht tragen, daher gibt es auch zwei Lösungsvorschläge zum Wandaufbau und zur Statik.

Stiwa23 schrieb:
Hier gibt es zwei Versionen, entweder Holzständer mit zusätzlicher Dämmung und Vorsatzschale oder "massive" Holzwand mit Holzfaserdämmung und Vorsatzschale.

Was darf man sich darunter vorstellen, bzw. was außer der Fahrgestellnummer bleibt denn vom Jetzthaus, was es wirklich noch vom Neubau abgrenzt: der Keller ?

Wie würdest Du die alte Holzrahmentafel denn so kraftschlüssig mit einer Vorsatzschale verbinden wollen, daß ihnen gemeinsam getragene Bauteile aufgelastet werden 
könnten ? - Vorsatzschalen sind ja als reine Läuferverbände schon nur zusammen mit einer Verankerung "selbsttragend". Einen Austausch der Gefachdämmung gegen Holzfaser sehe ich keine Tragfähigkeitserhöhung entfalten. Also müßten die "Stiele" mit ausgetauscht werden, daher meine Frage eingangs.
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S
Stiwa23
16.02.26 07:40
Das Untergeschoss mit Einliegerwohnung und mit Räumen der Wohneinheit 1 sowie dessen Anbau bleiben bestehen. Des Weiteren ein Teil der Wohneinheit 1. 

Die Vorsatzschale ist scheinbar in deiner Vorstellung eine massive Vorsatzschale, was sie aber nicht ist und weit weniger konstruktive Herausforderungen darstellt. Final gibt es noch keine Entscheidung, ob Holz, Aluminium oder HPL. Eventuell wird ein Teil mit Photovoltaik Modulen realisiert. Einen klassischen Putz will ich nicht unbedingt als Fassade haben, habe ein zwiegespaltenes Verhältnis zur Zunft der Stuckateure. 
11ant16.02.26 14:10
Stiwa23 schrieb:
Die Vorsatzschale ist scheinbar in deiner Vorstellung eine massive Vorsatzschale, was sie aber nicht ist und weit weniger konstruktive Herausforderungen darstellt. Final gibt es noch keine Entscheidung, ob Holz, Aluminium oder HPL. Eventuell wird ein Teil mit Photovoltaik Modulen realisiert.

Wenn die Anforderung an die Vorsatzschale ist oder beinhaltet, sie möge zur gemeinsamen Ableitung von Gewichtslasten mit der Holzrahmentafel geeignet sein, dann muß ein Verbund der beiden kraftschlüssig stabil hergestellt werden. Nicht nur mit einer Verklinkerung sähe ich diese Anforderung nicht erfüllt. Photovoltaik-Module sind Elektronik, deren Gehäuse regelmäßig nicht für die Ableitung von Fremdlasten geeignet ist. Regelmäßig sind die Wandtafeln von Holzrahmenbauten aus dieser Zeit für schwerere Dachstühle (und/oder Aufstockungen) wirtschaftlich oder sogar auch technisch überhaupt nicht ertüchtigbar und bedürfen des vollständigen Austausches, also einem Ersatzneubau (gerne auf dem bestehenden Fundament, Bodenplatte bzw. OKKD).

Mir fehlt gerade die Zeit für einen Verlinkungsservice, aber wir hatten hier bereits zwei Themen zu solchen Fällen: in der jüngeren Vergagenheit (etwa zwei Jahre oder weniger) einen Fall ich glaube im Westerwald eines "Fertig"hauses, dessen Käufer Aufstockungsambitionen hatte und letztlich wenn ich recht erinnere einen steinernen Neubau auf dem Bestandskeller gewählt hat. Und vor bereits etwa einer Handvoll Jahren denjenigen eines Holzhauses, welches niedergebrannt war und dessen Käufer hier die Möglichkeit diskutierte, dem Bestandskeller einen schwereren Neubau aufzulasten. Und ich glaube, in einem dritten Fall ging es um etwas ähnliches. Wie gesagt, wenn ich Zeit hätte, dann gerne gabelfertig. Einen Aufbau eines Hauses auf einen zehnjährig bewittert herumstehenden Keller, auf dem auch der Vorbesitzer ein Steinhaus vorgesehen aber nicht umgesetzt hatte, gab es hier ebenfalls vor wenigen Jahren.

Daß Du erfolgreich damit sein könntest, den bestehenden Außenwänden einfach nur deswegen mehr auflasten zu können, weil Du sie selbst irgendwie insgesamt schwerer / dicker machtest, sehe ich in meiner reichhaltig geschulten fachlichen Phantasie an keiner Ecke.
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S
Stiwa23
16.02.26 14:46
Danke für den Hinweis, ich kann deine Bedenken verstehen, aber nicht nachvollziehen, werde es aber nochmal mit dem langjährig erfahrenen Statiker besprechen, ob er da Probleme sieht. 

11ant16.02.26 15:15
Na, offenbar gibt es ja welche. Die Aussage, der neue Dachstuhl werde von der bestehenden Außenwand nicht getragen, kam ja nicht von mir (überrascht mich aber nicht, sondern bestätigt nur meine "Erwartung" ). Ein Schokoladenüberzug oder dergleichen ändert daran dann nichts.
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