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ᐅ Investitionsrisiko in gemeinschaftlichem Hausprojekt absichern


Erstellt am: 20.01.24 12:13

11ant21.01.24 14:27
11ant schrieb:

Ich sprach nicht von einem eingetragenen Verein !
P.S.: ich bedauere, wenn ich mit der Erwähnung der Zahl 7 diese Fehlassoziation ausgelöst haben sollte. Ein Verein benötigt zwei Mitglieder, lediglich zur (nicht notwendigen) Eintragung benötigt er derer sieben.
ypg21.01.24 17:04
Puuh, sehr viel Kuddelmuddel… erinnert an eine WG, ob alt, jung oder sonstig alternativ zur konventionellen Wohneinheit Paar oder Familie. Ich finde so ein Wohnprojekt vom Grunde her sehr interessant auch sehr zukunftsorientiert.
carl_3000 schrieb:

Das Haus gehört der Familie von 2 Geschwistern in der Gruppe (Person G1 & Person G2)
Es gehört also nicht den beiden G1 und G2?
…sondern nur der Familie?! Das sind doch dann schon alles verlorene Gedanken, wenn man G1 und G2 Geld geben will… Man renoviert, gibt Kohle, und dann kommen die wahren Eigentümer und sagen „danke“ -
carl_3000 schrieb:

Gruppe
Die Gruppe wird wahrscheinlich schon bei der Renovierung nicht mehr so bestehen wie angedacht bei soviel Streitpotential. Das fängt dort an, wo jmd meint, er könnte mehr oder schneller arbeiten als der andere, ein anderer (oder andere, ich persönlich halte nichts von Gendern) kann nicht so oft wie der nächste, C wieder hat was falsch oder nicht ordentlich gemacht, was D wieder ausbessern muss, E hat einen viel längeren Anfahrtsweg und wird irgendwann mürrisch und G2 meint, er hätte mehr Rechte, weil Familieneigentum und will sich aus der Renovierung rausziehen. Dadurch gerät das ganze Vorhaben in Verzug und früher oder später ist jeder irgendwie angepisst oder der Grund für Disharmonie.

Ich kenne keine Partnerschaft, die als Geldgeber und Handwerker bestehen, wo nicht später der Handwerker glaubt, er hätte das alleinige Recht, weil nur er arbeitet… vergisst, dass ohne Geld er keine Arbeit hätte.
Und umgekehrt bei Eigentum wird es ein ähnlicher Schuh, wenn „sein eigenes Eigentum“ irgendwann Erwähnung ggü den Nicht-Eigentümer findet, mehr Rechte zu haben

Das alles liest sich jetzt nicht gerade aufbauend oder optimistisch - ist es auch nicht.
carl_3000 schrieb:

mietfrei
carl_3000 schrieb:

Mieteinnahmen

Hier ist zb noch ein Stolperstein: angeblich mietfrei und dann doch nicht. Da soll der Geldgeber auf einem Mal Miete zahlen. Ja, das Geld ist ein Kredit und sollte auch so behandelt werden. Dann sollte der Kredit aber bitte von Partei X kommen, damit man eben nicht unsachlich verworren Angreifpotential bietet.
carl_3000 schrieb:

Um die Materialkosten aufzubringen geben Person A + Person B Privatkredite an die Menschen mit Eigentumsansprüchen (Person G1 + Person G2). (20.000 € + 30.000€). Mit diesem Geld bezahlen dann Person G1 + Person G2 die Materialien und Baukosten für die Renovierung des Hauses und erhalten dafür ein bewohnbares Haus.
Dieses Vermieten Person G1 und Person G2 an die Gruppe aus 7 Menschen (also theoretisch auch an sich selbst). Mit den Mieteinnahmen können Person G1 und Person G2 dann wiederum die Privatkredite an Person A und B zurückzahlen.
Darf ich mal fragen, was Ihr mit 50000€ erreichen wollt? Worum geht es da? Bodenbeläge und eine schöne Gemeinschaftsküche?
Oder gar Sanierungstätigkeiten?

carl_3000 schrieb:

Wichtig hierbei: Sollte Person A oder Person B ausziehen, bevor die Investitionen für die Materialkosten abgewohnt sind, haben sie immer noch einen rechtlich wirksamen Anspruch auf Ihre Investitionen aufgrund der vorab geschlossenen Privatkredite.
Aber das ist doch ein Privatkredit?! Mit Miete muss man auch nicht „abwohnen“… und mal ehrlich: von wieviel Monaten „Investition“ reden wir? Bei 20 tsd Kredit sind das 20 Monate bei 500€ kalt… das sollte man vorausschauend planen können.
Zum Privatkredit (bin ich übrigens oft dafür, wenn man etwas regeln muss): was nützt der, wenn die andere Partei nicht auszahlen kann?!
carl_3000 schrieb:

Das rentiert sich für die 5 Menschen OHNE Eigentumsansprüche an dem Haus NUR, wenn sie ausreichend lange in diesem Projekt wohnen.
Erste Regel: alle Mieter mieten mindestens auf 5 Jahre und legen sich fest. Alles andere macht vogelfrei und lässt sich nicht planen. Wer abbricht, hat Pech gehabt.
Zweite erste Regel: einer der Gruppe ist Eigentümer und bietet Wohnrechte. Man ist ja sonst auf jede Laune des Eigentümers abhängig. Dieser ist auch Verwalter und besitzt ein Hauskonto. Der hat letztendlich auch Verantwortung.
Eine antiautoritäre oder Alternative Verwaltung halte ich für nicht machbar.
(Ich muss hier sagen: auch ich bin nicht in solch einer Branche noch habe ich Kenntnisse außer Lebenserfahrung und gesunden Menschenverstand.

Ich sehe aber grundsätzlich das Problem mit den Eigentumsverhältnissen und wohl überall Mangel an liquiden Mitteln bzw Unwissenheit über Finanzierung usw.
Am einfachsten ist, dass der Eigentümer X als Verwalter einfach einen Kredit von beispielsweise 100000€ aufnimmt, renovieren lässt und die sieben Bedürftigen zur Miete wohnen lässt. Weiteres klärt dann der Mietvertrag, und alle können glücklich sein.
Grundaus23.01.24 11:34
wenn es der Familie von G1 und G2 gehört, dann muss der Vertrag auch von der Familie d.h allen Eigentümern unterschrieben werden. Wenn du Pech hast, ist es eine Erbengemeinschaft. Alles und wirklich alles schriftlich festlegen und lieber jetzt tagelang diskutieren als nachher jahrelang streiten.
Es gibt genügend Beispiele wo 2 Leute ein altes Haus gemietet haben und selber renoviert, bis zu Wohngemeinschaften mit bis zu 50 Leuten und eigenen Gewerbe.
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