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ᐅ Interhomes Insolvenz, Ratingen Felderhofquartier/Spiegelglasfabrik - Betroffene gesucht


Erstellt am: 10.07.25 12:22

Misaal1907.08.25 12:06
InterRatingen schrieb:

Danke für das Update. Das schürt ja zumindest etwas die Hoffnung, dass das Ganze in die richtige Richtung geht. Seit dem Interview bei "binnen und buten" sind mir auch keine weiteren Statements vom Insolvenzverwalter oder sonst jemandem bekannt. Dort war ja die Aussage, dass es ggf. schon vor dem 1.9. weitere Informationen geben könnte. Von den Subunternehmern (für den Felderhof) habe ich divergierende Aussagen erhalten, wann es weitergehen könnte.
Es wäre wirklich interessant zu verstehen, was die Subunternehmer sagen, da sie mehr Informationen haben als wir. Ich hoffe auch, dass diese Mittel für das Projekt Felderhof angemessen verwendet werden und wir bei der Wiederaufnahme der Arbeiten vor Ort etwas sehen. Aber die Verzögerungen machen uns Käufern schon jetzt finanziell zu schaffen.
InterRatingen07.08.25 12:14
Ja, die werden aktuell m.E. auch eher im Dunkeln gelassen (verständlicherweise, solange noch nichts in trockenen Tüchern ist). Und, in der Tat: Sehe ich auch so - jeder Monat kostet viel Geld. Jetzt sind, selbst wenn es hypothetisch morgen/Anfang der Woche wieder "grünes Licht" gäbe, schon sechs Wochen Verzögerung drin...
11ant07.08.25 14:00
Misaal19 schrieb:

ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter [...] die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
* Rückzahlung eines echten Massekredits.
Das bedeutet nichts anderes, als daß dem Insolvenzverwalter eine Verfügung in Gestalt der Rückzahlung eines bestehenden Kredites genehmigt wurde. Ein solcher Massekredit kann schlicht im Wert von Lieferungen nach Insolvenzbekanntmachung bestanden haben. D.h. er hat danach noch Baumaterial bezogen und darf dieses nun bereits vor Abschluss des Verfahrens bezahlen. Es geht hier um keinerlei "frisches Geld". ...
Misaal19 schrieb:

Ich hoffe auch, dass diese Mittel für das Projekt Felderhof angemessen verwendet werden
... die Verwendung dieses Kredites hat also bereits stattgefunden, und nun darf er zurückgezahlt werden ("Kredit" = Warenkredit durch Lieferung, "Rückzahlung" = Bezahlung der Rechnung darüber).
InterRatingen schrieb:

Von den Subunternehmern (für den Felderhof) habe ich divergierende Aussagen erhalten, wann es weitergehen könnte.
Von denen wird kein Vertretungsberechtigter sich belastbar äußern, und wirklich mehr "wissen" tun die auch nicht. Die Beschäftigung mit solchen Gerüchten lohnt nie. Da liest man im Kaffeesatz zuverlässiger.
InterRatingen schrieb:

Ja, die werden aktuell m.E. auch eher im Dunkeln gelassen (verständlicherweise, solange noch nichts in trockenen Tüchern ist).
Wäre ich Übernehmerkandidat, würde ich meine Füße maximal still halten. Da kann einem die Zeit nur in die Karten spielen - und zwar um so besser, je gründlicher man ein Pokerface beherrscht.
InterRatingen07.08.25 15:32
Danke, 11ant. Ein positives Signal ist der Beschluss über die Rückzahlung nach meinem Verständnis aber dennoch. Hinsichtlich der Erwerber: Denke auch, dass keine Nachrichten hier (noch) eher gute Nachrichten sind. Der Insolvenzverwalter hatte in dem Videobeitrag immerhin von weiterhin laufenden Gesprächen mit Zech gesprochen. Im Idealfall wird das Ganze in den kommenden Wochen unter Dach und Fach gebracht, aber ist natürlich der absolute Blick in die Glaskugel...
Misaal1907.08.25 16:05
Das kann auch bedeuten, dass der Bau wieder mit dem Material oder den Dienstleistungen beginnt! Wir müssen noch abwarten, bis sich der Insolvenzverwalter bei uns meldet und uns auf den neuesten Stand bringt.
11ant07.08.25 18:13
InterRatingen schrieb:

Danke, 11ant. Ein positives Signal ist der Beschluss über die Rückzahlung nach meinem Verständnis aber dennoch.
Vermutlich weil es sich Deinem Verständnis noch nicht erschlossen hat. Also gebe ich Dir ein fiktives Beispiel, welche ganz banale Art von Vorgang sich hinter dieser Meldung verbergen könnte: 1. ein Fensterlieferant lädt eine Palette Fenster samt Lieferschein / Rechnung auf der Baustelle ab (nennt sich "Kredit", weil er dies nicht gegen Cash, sondern mit Zahlungsziel tut; in diesem Fall wegen des Zeitpunkts der Handlung "Massekredit"). 2. der Insolvenzverwalter faxt die Rechnung an das Gericht samt einem Antrag, diese Rechnung begleichen zu dürfen. 3. der Richter prüft diesen Antrag und gibt ihm statt (nennt sich "Beschluss" - wäre der Richter Staatsanwalt, würde eine solche Handlung nur "Verfügung" heißen). 4. der Insolvenzverwalter überweist dem Lieferanten den Rechnungsbetrag (nennt sich hier "Rückzahlung" dieses Kredits in Form einer Warenlieferung gegen erst in einer Frist zu zahlendes Geld). Kein Bänker hat bei diesem Vorgang ein Geldköfferchen gebracht, das ist alles nur Aktensprech für einen alltäglichsten Vorgang. Der Insolvenzverwalter benötigt die Genehmigung (so genau kenne ich den konkreten Einzelfall hier nicht) entweder wegen des Zeitpunkts (weil es sich hier "Massekredit" nennt) oder weil er evtl. als Verwalter noch nur "vorläufig" ist. Dem Gericht bleibt (außer bei schwerwiegenden Gründen für eine Verweigerung) auch garnichts anderes übrig, als dem Antrag des Verwalters (wie gesagt, ganz banal "eine Rechnung begleichen zu dürfen") stattzugeben. Täte es das ohne guten Grund nicht, machte es sich gar schadenersatzpflichtig (bspw. über die Mahngebühren, wenn das Zahlungsziel 14 Tage ist und der Lieferant am fünfzehnten Tag sein Geld noch nicht hat). Du hörst hier also Flöhe husten, wo vermutlich ein Richter nur ohne viel Ermessen seine Pflicht getan hat, einen Haken zu setzen. Das sind banalste Vorgänge ohne auch nur ein Milligramm Feenstaub, da gibt es keine Lichtblicke heraus zu halluzinieren.
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