ᐅ Instandhaltungsrücklage - Pflicht? Ab welchem Alter des Hauses?
Erstellt am: 11.02.21 13:44
nordanney12.02.21 20:34
Nutzername schrieb:
Wie sollte ich da nun vorgehen, wenn wirklich keine Rücklagen gebildet wurden? Einfordern, dass diese nachträglich geleistet wird? WEnn ja, in welcher Höhe?!Du schreibst ja, dass die Überschüsse zurückgelegt wurden. Somit wurde eine Rücklage gebildet. Du kannst nur für die Zukunft eine regelmäßige Rücklagenbildung fordern. Nach Paragraph 21 WEG muss sie angemessen sein. Ob Du Dir Freunde bei Deinen zukünftigen Nachbarn machst, musst Du wissen.
Angemessen ist übrigens dehnbar.
WilderSueden12.02.21 21:37
Die richtige Variante ist das auf der nächsten Eigentümerversammlung anzusprechen. Bei einem relativ neuen Haus sind die Ausgaben überschaubar, entsprechend reicht es erst einmal wenn man recht wenig zurücklegt. Anfangen sollte man trotzdem so früh wie möglich.
Wohnen die anderen Eigentümer im Haus? Falls ja, würde ich einfach mal vorbei gehen und mich vorstellen. Sag dass du Interesse an der Wohnung hast und vorher deine potentiellen Nachbarn kennen lernen willst. Und dann nach Gefühl entscheiden ob du mit diesen Leuten zusammen ein Haus besitzen willst.
Wohnen die anderen Eigentümer im Haus? Falls ja, würde ich einfach mal vorbei gehen und mich vorstellen. Sag dass du Interesse an der Wohnung hast und vorher deine potentiellen Nachbarn kennen lernen willst. Und dann nach Gefühl entscheiden ob du mit diesen Leuten zusammen ein Haus besitzen willst.
HilfeHilfe13.02.21 08:24
Aber wenn es eine Rücklage gibt muss es offengelegt werden . Die hast du ja mitgekauft. Ansonsten finde ich es lustig . Was übrig bleibt . Heißt es das der der seine nebenkosten massiv überzahlt denjenigen der unterzahlt subventioniert
pagoni202013.02.21 19:32
Nutzername schrieb:
das Hausgeld wurde nur mal angehoben von 2€ auf 3€ pro qm.Das waren also 50% Anhebung......Nutzername schrieb:
alles, was übrig ist, in die Rücklage fließt...das sollte die Hausverwaltung aber benennen können bzw. auf einem separaten Konto liegen haben; ggfls könnte die Gemeinschaft diese Überzahlung auch wieder unter sich aufteilen oder steht irgendwo, dass die Überzahlung automatisch zur Rücklage wird? Sie werden Dir verständlicherweise keinen Anteil dessen gönnen, den Du vorher nicht auch einbezahlt hast.Nutzername schrieb:
Aber m.M.n. muss das doch auch irgendwo festgehalten und aufgeführt werden?!Natürlich. Ich würde nicht bei allen Hausverwaltungen ordentliches Verhalten voraussetzen.Nutzername schrieb:
Wie gesagt, das Haus ist Anfang 2018 erstbezogen worden. Was haltet ihr davon?Ich hatte das bei meinen drei Parteien selbst gemacht und wir haben dadurch Kosten gespart. Leider haben wir Manches aber auch etwas locker genommen und gerade bei der Instandhaltungsrücklage geschludert, weil eine Dame meist gejammert hat. Letztlich kam keine größere Reparatur aber es war immer knapp bzw. kam immer die Bitte nach Aufschub von der Dame bis dahin, dass sie plötzlich Nichts mehr ein gezahlt hat. Du bist dann zwar im Recht aber Recht haben und Recht bekommen......naja.....nach div. Anwaltsterminen hat sie dann gezahlt, die Anwaltskosten zahlten aber alle Drei. Es war zäh......einfach Alles.Von daher würde ich zu einer klaren Regelung diesbezüglich raten, weil bei größeren Reparaturen, die ja mal kommen können, einer oder Zwei plötzlich kein Geld haben und dann....?
Also ich würde keinen Grund sehen, es NICHT zu machen mit so einer Rücklage.
Vlt. kannst ja mal die Verwaltung fragen, wie die Gemeinschaft dazu steht bzw. den jetzigen Eigentümer.
Ich kenn aber auch Leute, die das ohne machen und es gibt keine Probleme....., der übliche und auch sicherere Weg ist aber MIT.
Zu Deiner Kopie: "gleicher Anteil". Sind die Wohnungen alle wirklich gleich groß??
Nutzername14.02.21 18:08
nein, die Wohnungen sind nicht alle gleich groß, das hatte mich auch gewundert. Da meine aber die größte im Haus wäre, habe ich überhaupt nichts gegen diese Regelung... ;o
Ich werde da nochmal nachhaken und bei der Verwaltung nachhaken.
Danke euch!
Ich werde da nochmal nachhaken und bei der Verwaltung nachhaken.
Danke euch!
pagoni202014.02.21 20:03
Nutzername schrieb:
@pagoni2020 nein, die Wohnungen sind nicht alle gleich groß, das hatte mich auch gewundert. Da meine aber die größte im Haus wäre, habe ich überhaupt nichts gegen diese Regelung... ;oKlasse 😀, das erscheint mir nicht sonderlich sorgfältig aufbereitet. Jeder Eigentümer besitzt ja seinen prozentualen Anteil, der an vielen Stellen verankert ist. Dies nicht im Bereich der Kosten zu übernehmen erscheint mir als Quark und könnte irgendwann Unruhe bringen, weil es den Leuten ja bekannt ist. Sie rechnen ja auch......Bin mal gespannt, leider habe ich bei Hausverwaltungen oftmals Oberflächlichkeit erlebt.
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