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ᐅ Instandhaltungsrücklage - Pflicht? Ab welchem Alter des Hauses?


Erstellt am: 11.02.21 13:44

nordanney12.02.21 19:30
Nutzername schrieb:

Nach Rückfrage habe ich, wie oben geschrieben, lediglich die Antwort bekommen, dass das Hausgeld mal aufgestockt wurde und nun alles, was übrig ist, in die Rücklage fließt. Aber m.M.n. muss das doch auch irgendwo festgehalten und aufgeführt werden?!
Jep, dazu Bedarf es eines Beschlusses. Was steht in der Teilungserklärung bzw. was steht in den jährlichen ETVs? Die müsstest Du doch vorliegen haben.
Nutzername12.02.21 19:34
Hier der Auszug zur Instandhaltung aus der Teilungserklärung:

Seitenabschnitt 7 Instandhaltung: Eigentümerpflichten zur Instandhaltung und Rückstellung.


Was bedeutet ETV?
User081512.02.21 19:55
ETV = Eigentümerversammlung
Nutzername12.02.21 20:01
Ah, sorry. Die Berichte dazu liegen mir noch gar nicht vor, werde ich sofort anfordern!
WilderSueden12.02.21 20:03
Ich sehe da in b) dass es Rückstellungen gibt und die Höhe von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Sinnvollerweise würde man die natürlich zentral verwalten damit sichergestellt ist dass sie bei Bedarf auch existiert.
Nutzername12.02.21 20:14
Genau, aber danach scheint bislang nicht gehandelt worden zu sein.
Wie sollte ich da nun vorgehen, wenn wirklich keine Rücklagen gebildet wurden? Einfordern, dass diese nachträglich geleistet wird? WEnn ja, in welcher Höhe?!
teilungserklärungeigentümerversammlung