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ᐅ Instandhaltungsrücklage - Pflicht? Ab welchem Alter des Hauses?


Erstellt am: 11.02.21 13:44

Nutzername11.02.21 13:44
Hallo, ich beabsichtige, eine vier Jahre alte Wohnung zu kaufen. Die Nebenkostenabrechnung habe ich mir geben lassen, hier ist allerdings keinerlei Instandhaltungsrücklage aufgeführt.
Nach Rückfrage, fließt wohl einfach alles, was vom Hausgeld (3€ pro qm) übrig bleibt, auf das Rücklagenkonto.
Eine Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft hierüber gibt es wohl ebenfalls bisher nicht, das Hausgeld wurde nur mal angehoben von 2€ auf 3€ pro qm.

Soweit ich weiß, ist es doch gesetzlich geregelt, dass eine Eigentümergemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage aufbauen muss - oder gilt das erst ab einem gewissen Alter des Hauses?
Hierzu konnte ich im Netz einfach wenig finden... immer nur die Standardangaben mit "mind. 7,10€ pro qm pro Jahr" und sonstigen Empfehlungen.

Danke für euren Rat im Voraus!
nordanney11.02.21 16:40
Nutzername schrieb:

Soweit ich weiß, ist es doch gesetzlich geregelt, dass eine Eigentümergemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage aufbauen muss
Da bist Du falsch informiert. Eine Instandhaltungsrücklage ist keine Pflicht. Sie muss mit Mehrheitsbeschluss beschlossen werden (sofern es in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung keine Regelungen gibt), kann aber auch mit Mehrheitsbeschluss wieder abgeschafft werden.

Beim quasi Neubau kann man ein paar Jahre drauf verzichten oder ganz klein anfangen, da Kosten i.d.R. erst viel später auf die Gemeinschaft zukommen.
HilfeHilfe12.02.21 06:53
keine Pflicht und sehr sinnvoll. Was ist den in der Rücklage ingesamt alles drin ?
Grundaus12.02.21 11:07
das Hausgeld ist doch Verbrauchsabhängig und wird ja sofort wieder ausgegeben für Wasser, Heizung u.s.w. Die Rücklage wird immer separat auf der Abrechnung angegeben. Um davon was auszugeben benötigt der Verwalter aber einen Beschluss der Gemeinschaft
WilderSueden12.02.21 16:49
Wie groß ist die Eigentümergemeinschaft? Wird das von einem richtigen Verwalter betreut oder macht das einer der Eigentümer nebenher?
Eine WEG ohne Instanthaltungsrücklagen wäre für mich ein klares Warnsignal, auch bei relativ neuen Wohnungen. Irgendwann muss man mit den Rücklagen anfangen und besser früh als spät. Wer weiß welcher Miteigentümer seinen Kredit so knapp kalkuliert hat dass ihn die Einführung einer Rücklage ebenso in Probleme bringt wie eine kaputte Heizung nach 10 Jahren die durch 3 geteilt wird? Am Ende werden diejenigen mit Rücklagen die Dummen sein die das Geld für die neue Heizung vom dritten eintreiben können.
Nutzername12.02.21 19:20
Danke für eure Antworten.

Die Gemeinschaft umfasst vier Parteien, keine der Wohnungen ist vermietet.
Verwaltet wird extern von einer Verwaltungsfirma. Die Abrechnung habe ich auch gesehen, hier ist aber keinerlei Instandhaltungsrücklage aufgeführt.

Nach Rückfrage habe ich, wie oben geschrieben, lediglich die Antwort bekommen, dass das Hausgeld mal aufgestockt wurde und nun alles, was übrig ist, in die Rücklage fließt. Aber m.M.n. muss das doch auch irgendwo festgehalten und aufgeführt werden?!

Wie gesagt, das Haus ist Anfang 2018 erstbezogen worden. Was haltet ihr davon?
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