Hallo zusammen,
vorab, ich war mir nicht sicher, in welchen Forenteil ich das packen könnte, es gibt für mein Verständnis keinen, der dazu dient, nicht nur Fragen zum Kauf, sondern auch Fragen zum VERkauf zu diskutieren.
Ausgangslage:
Wir werden unsere derzeitige EW verkaufen.
Der potenzielle Käufer ist gefunden.
Es gibt über die Küche hinaus einige hochwertige Einbauten, Lampen, etc., die der Käufer ebenfalls erwerben möchte.
Der Käufer bietet eine Summe X. Mit der Summe sind wir einverstanden und möchten das Ding eintüten.
Jetzt möchte der Käufer (nachvollziehbar) die Grunderwerbsteuer drücken und das bewegliche Inventar aus dem Kaufpreis der Immobilie rausnehmen und über einen zweiten separaten Kaufvertrag abwickeln.
Grundsätzlich ist das aus unserer Sicht nicht nötig, da im Kaufvertrag das Inventar mit Kosten aufgeführt werden kann und der Käufer entsprechend die Steuer nur auf den Gesamtpreis der Immobilie abzüglich Inventar leisten muss.
Wir vermuten, dass der Käufer zum einen befürchtet, die Aufnahme des beweglichen Inventars in den Kaufvertrag erhöht die für ihn anfallenden Notarkosten und zum anderen, dass das Finanzamt nachträglich den Preis für das Inventar mit für den Käufer negativem Ausgang hinterfragen könnte.
So weit alles nachvollziehbar.
Die Frage, die sich uns stellt:
Angenommen wir lassen uns darauf ein, einen Immobilienverkauf mit einer Summe Gebot minus Inventar durchzuführen und das Inventar in einem separaten Vertrag in Höhe des Restbetrages zu veräußern....
Welche für uns nicht auf den ersten Blick erkennbaren Konsequenzen bedeutet dies für uns?
Wir haben so ein Horrorszenario, dass der Käufer am Ende aufgrund des gültigen Notarvertrages die Bude hat, die möbel aber nicht zahlt und wir im schlimmsten Fall in einen zivilen Rechtsstreit müssen, um uns das Geld für die Möbel zu holen.
Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen klar schildern.
vorab, ich war mir nicht sicher, in welchen Forenteil ich das packen könnte, es gibt für mein Verständnis keinen, der dazu dient, nicht nur Fragen zum Kauf, sondern auch Fragen zum VERkauf zu diskutieren.
Ausgangslage:
Wir werden unsere derzeitige EW verkaufen.
Der potenzielle Käufer ist gefunden.
Es gibt über die Küche hinaus einige hochwertige Einbauten, Lampen, etc., die der Käufer ebenfalls erwerben möchte.
Der Käufer bietet eine Summe X. Mit der Summe sind wir einverstanden und möchten das Ding eintüten.
Jetzt möchte der Käufer (nachvollziehbar) die Grunderwerbsteuer drücken und das bewegliche Inventar aus dem Kaufpreis der Immobilie rausnehmen und über einen zweiten separaten Kaufvertrag abwickeln.
Grundsätzlich ist das aus unserer Sicht nicht nötig, da im Kaufvertrag das Inventar mit Kosten aufgeführt werden kann und der Käufer entsprechend die Steuer nur auf den Gesamtpreis der Immobilie abzüglich Inventar leisten muss.
Wir vermuten, dass der Käufer zum einen befürchtet, die Aufnahme des beweglichen Inventars in den Kaufvertrag erhöht die für ihn anfallenden Notarkosten und zum anderen, dass das Finanzamt nachträglich den Preis für das Inventar mit für den Käufer negativem Ausgang hinterfragen könnte.
So weit alles nachvollziehbar.
Die Frage, die sich uns stellt:
Angenommen wir lassen uns darauf ein, einen Immobilienverkauf mit einer Summe Gebot minus Inventar durchzuführen und das Inventar in einem separaten Vertrag in Höhe des Restbetrages zu veräußern....
Welche für uns nicht auf den ersten Blick erkennbaren Konsequenzen bedeutet dies für uns?
Wir haben so ein Horrorszenario, dass der Käufer am Ende aufgrund des gültigen Notarvertrages die Bude hat, die möbel aber nicht zahlt und wir im schlimmsten Fall in einen zivilen Rechtsstreit müssen, um uns das Geld für die Möbel zu holen.
Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen klar schildern.
H
HilfeHilfe18.06.20 06:34Warum der Stress , er ist gewillt zu zahlen . Einfach bei Möbeln um vorkasse bitten . Um welchen Betrag geht es ?
Also wie es schon alle sagen, das ist Gang und Gebe! Aber ja, er will es rausnehmen, um Notarkosten zu sparen. Wie hoch die nun sind, wenn man eben das Inventar drinlässt müsste man abklären. Ob man sich sonst eben darauf einigt ansonsten um den Betrag entgegenzukommen oder so etwas. Steuerrechtlich wird das erst dann interessant, wenn der Inventaranteil sehr hoch ist. Dann könnte es schon mal hinterfragt werden, da es eben auch durchaus mal vorkommt, dass dies nur zum einsparen von Grunderwerbsteuer angegeben wird.
N
nordanney18.06.20 07:43cschiko schrieb:
Aber ja, er will es rausnehmen, um Notarkosten zu sparen. Wie hoch die nun sind, wenn man eben das Inventar drinlässt müsste man abklären.Bei einem mittleren 5-stelligen Betrag reden wir über 75-100€ Kosten. Er spart also quasi nichts im Verhältnis zu den Gesamtkosten.Dann würde ich ihm einfach anbieten im die 100€ beim Inventar entgegenzukommen und man macht es in einem Vertrag und gut ist! Einzig könnte eben der mittlere 5-stellige Betrag für ihn der Faktor sein dies extern laufen lassen zu wollen, da hier ggf. schon mal das Finanzamt nachfragen könnte.
A
Alessandro18.06.20 07:53nordanney schrieb:
Bei einem mittleren 5-stelligen Betrag reden wir über 75-100€ Kosten. Er spart also quasi nichts im Verhältnis zu den Gesamtkosten.wollte ich auch gerade schreiben!
Das ist doch echt lächerlich und den Aufwand überhaupt nicht wert. Den Käufer würd ich in die Wüste schicken wenn er wegen 100,- so einen Aufstand macht