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ᐅ Immobilien Ausland Kaufen, was beachten


Erstellt am: 22.06.19 21:37

Lucrezia27.06.19 14:46
Nein, meines Wissens musst du gar nichts machen / melden.
Erst wenn du vermietest:
Dann werden die Einnahmen nur im jew. Land (zB Türkei) versteuert.
In Deutschland musst du trotzdem die Einnahmen bekannt geben: hier werden sie dann nicht mehr versteuert, dienen aber als Berechnung deiner Progressionsstufe (=könnte sein, dass du etwas mehr Steuer zahlst, weil du in einer anderen Steuerklasse kommst. Auf die Mieteinnahmen direkt zahlst du jedoch keine Steuer.)
hampshire27.06.19 19:08
Ich habe den Eindruck, dass Du aus irgend einem Grund Wohnungen kaufen willst, von denen der deutsche Fiskus nichts weiß. Gleichzeitig habe ich den Eindruck, dass Du keine Ahnung vom Steuerwesen hast. Daher auch von hier der Tipp sich beraten zu lassen.

Ein paar Impulse:
  • Schwarzgeld in Auslandsimmobilien zu stecken ist eine Masche, die oft auffliegt.
  • Aufwendungen für Ferienwohnungen im Ausland können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.
  • Einkünfte auch im Ausland müssen bei Hauptwohnsitz in Deutschland angegeben und versteuert werden.
  • Das gilt auch für Spekulationsgewinne wie z.B. Verkauf der ausländischen Ferienwohnung innerhalb von 10 Jahren.
  • Es kann sich steuerlich lohnen eine Ferienwohnung in Deutschland abzuschreiben.
  • Wenn es keine Doppelbesteuerungsabkommen gibt, zahlt man gegebenenfalls Steuern zweimal.
  • Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht.
cobra198227.06.19 20:23
Es ist weder Schwarzgeld noch sonstige. Also bevor hier irgendjemand ein falschen Eindruck macht.
Mir geht es darum was ich machen muss damit ich das machen kann. Auf offizielle wegen. Deshalb Frage ich ja was zu tun ist.

Ich zahle mein steuern seit über 20 Jahren, und das Geld stammt aus mein versteuertes Geld. Nichts Schwarzgeld.

Ich möchte in mein Heimat auch gerne Urlaub machen und deshalb möchte ich gerne ein Wohnung kaufen. Da zurzeit günstig ist.


Und ich hoffe ich Frage hier nicht in falschen Forum oder sonstige.
Ich möchte auch vorerst weder vermieten noch sonstige sondern jährlich in den Land Urlaub machen statt im Hotel.
Yaso2.028.06.19 10:35
Wenn du die Immobilie in der Türkei kaufst und selber nutzt, dann musst du vorerst hier in DE nichts tun.

Wenn du sie aber irgendwann vermietest, dann musst die Mieteinnahmen hier in DE in deiner Steuererklärung angeben.
Alle anderen Kosten, also laufende Steuern, zahlst du in der Türkei.

Wenn du also in DE kein Hartz 4 Empfänger bist, kannst du die Wohnung kaufen, ohne dass du jetzt weitere Schritte in DE einleiten musst.
cobra198228.06.19 22:08
Das ist das was ich wissen wollte. Vorerst will ich es sowieso nicht vermieten und für mich nutzen.

Hartz4 bekomme ich nicht ich arbeite und zahle steuern.

Vielen Dank vorerst.

Mehr wollte ich nicht wissen. Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt, und bitte um Entschuldigung.
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