Ideenfindung / Bauvorhaben

4,80 Stern(e) 6 Votes
G

grund_nrw_bb

Hallo zusammen,

wir sind im Besitz eines Grundstückes in NRW.
Dies ist ca. 11m breit (Zugangsseite) und rund 40m lang - ein "Schlauch" sozusagen.
Das angrenzende Nachbargrundstück gehört der Schwägerin und wurde bereits vor geraumer Zeit mit einem Allkauf Haus Fertighaus direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Grundstück bebaut.

Aktuell stellen sich uns folgende Fragen:
- lt. Schwägerin kann und (vermutlich auch) muss das Haus an "ihre" Hauswand gebaut werden. Könnt ihr hier eine grobe Einschätzung geben, oder wird das über den Bebauungsplan des Bauamts geregelt?
- gibt es Fertighausanbieter, die direkt an eine bestehende Hauswand bauen (können)?
ideenfindung-bauvorhaben-468919-1.jpeg

Die Angaben sind aktuell etwas mager, aber wir sind erst kürzlich mit der Idee schwanger geworden, ein Haus bauen zu wollen. Vielleicht könnt ihr uns doch schon etwas weiterhelfen :)

Vielen Dank vorab.

Grüße (noch aus dem Süden)
 
WilderSueden

WilderSueden

An ein bestehendes Haus sollte hoffentlich jeder ordentliche Anbieter bauen können. Immerhin werden doch recht viele Reihen- und Doppelhäuser gebaut.

Ob ihr anbauen müsst sehr ihr am Bebauungsplan. Bei Pflicht zum Anbau steht dort "geschlossene Bebauung". Den Bebauungsplan bekommt ihr bei der Gemeinde. Die Schwägerin sollte den aber auch irgendwo in ihren Unterlagen haben ;)
 
hausnrplus25

hausnrplus25

Ich finde du beantwortest die Frage bereits selbst ;)

Bebauungsplan wird dir sagen, ob du eine Bebauungsgrenze zum Haus der Schwägerin hast oder nicht und ob du auf der anderen Seite ds Grundstücks eine Hast.
Dann siehst du, welches Bebauungsfeld du nutzen kannst.

Wenn ihr daran bauen wollt, dann wird sich ganz sicher eine Firma finden. Es ist dann ja wie eine klassische Doppelhaushälfte. Die gibt es auch in allen Bauausführungsarten.

Fertighaus = Holzrahmenbauweise?
 
11ant

11ant

Das angrenzende Nachbargrundstück gehört der Schwägerin und wurde bereits vor geraumer Zeit mit einem Allkauf Haus Fertighaus direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Grundstück bebaut.
Dann wird entweder Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgegeben sein und die Schwägerin hat für Euch mitentschieden, Doppelhaushälften zu bauen; oder Ihr müßtet eine Abstandsflächenübernahme eingegangen sein und in Eurem Grundbuchblatt stehen haben. In letzterem Fall wäre ein 11 m breites Grundstück nur 2 m (in BaWü etwas weniger wenig) breit zu bebauen.
Bei Pflicht zum Anbau steht dort "geschlossene Bebauung".
Nein - auch E/D ist "o".
 
G

grund_nrw_bb

Hallo an alle,
super klasse für die schnellen und ausführlichen Antworten.

Wir werden uns nun um den Bebauungsplan kümmern - daraus wird sich alles weitere ergeben.
In welcher Bauweise das Haus gebaut werden soll ist noch nicht entschieden - ich bin absoluter Fan von Massivbauweise (möglich, dass die Erfahrungen der Schwägerin während des Baus dazu beitragen ;)

Danke nochmals.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4840 Themen mit insgesamt 97128 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben