ᐅ Ideenfindung - Ausrichtung des Hauses
Erstellt am: 31.05.15 11:58
FrankH01.06.15 09:04
Noch eine kurze Anmerkung zu folgender Aussage:
In der weiteren Nachbarschaft liegt bei uns noch ein Grundstück, da stehen in Grenznähe mind. 5-6m hohe Thujas. Den betroffenen Nachbarn dort stört das da vielleicht wenig, weil diese eher im Norden stehen, aber bei Euch wäre es Süden, also die Hauptsonnenseite.
PS: Wo im Osnabrücker Land habt ihr Euer Grundstück in Aussicht?
Guskeroni schrieb:Das sollte eigentlich kein großes Problem sein. Ich würde einfach etwas davor pflanzen, das die Garagenwand später hinreichend verdeckt, dann schaut ihr halt aufs Grüne, zumal der Nachbar ja eh schon Zypressen entlang der Grenze gepflanzt hat. Ich würde mir aber dort mal den Abstand der bereits gesetzten Zypressen von der Grundstücksgrenze anschauen, es gibt nämlich Regeln, wie hoch diese maximal werden dürfen. Das hängt meines Wissens vom Abstand der Pflanzen zur Grenze ab. Und wenn die erlaubte Höhe irgendwann mal überschritten wird, und man dann nichts unternimmt, kann man später (ich meine man hat bei uns 5 Jahre Zeit) nichts mehr dagegen einwenden und muss mit dem Schattenwurf leben. Mein Nachbar hat so ein Problem mit einem anderen Nachbarn (Haus ist vermietet, Garten wird kaum gepflegt) von ihm auch und kann offenbar nichts mehr machen.
Dann aber schauen wir auf der Terrasse (im Südwesten) direkt auf die Garage des Nachbarn im Süden.
In der weiteren Nachbarschaft liegt bei uns noch ein Grundstück, da stehen in Grenznähe mind. 5-6m hohe Thujas. Den betroffenen Nachbarn dort stört das da vielleicht wenig, weil diese eher im Norden stehen, aber bei Euch wäre es Süden, also die Hauptsonnenseite.
PS: Wo im Osnabrücker Land habt ihr Euer Grundstück in Aussicht?
Guskeroni01.06.15 14:11
FrankH schrieb:
Und wenn die erlaubte Höhe irgendwann mal überschritten wird, und man dann nichts unternimmt, kann man später (ich meine man hat bei uns 5 Jahre Zeit) nichts mehr dagegen einwenden und muss mit dem Schattenwurf lebenHallo Frank,
Danke für den Tipp, das hatte ich auch noch nicht auf der Pfanne :-)
PS: Das Grundstück ist in Bramsche - Hemke III
ypg01.06.15 14:23
FrankH schrieb:
Den betroffenen Nachbarn dort stört das da vielleicht wenig, weil diese eher im Norden stehen, aber bei Euch wäre es Süden, also die Hauptsonnenseite....gerade im Süden innerhalb der Akzeptanz, da dort die Sonne am höchsten steht und über die Heckenbepflanzung drüber ist. In diesem Fall würde eher die Hecke im Schatten des Hauses stehen 😉
ypg01.06.15 14:36
FrankH schrieb:
es gibt nämlich Regeln, wie hoch diese maximal werden dürfen. Das hängt meines Wissens vom Abstand der Pflanzen zur Grenze ab.Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz §27 Einfriedungsgesetz, nicht zu verwechseln mit §50 (Grenzabstände bei Einzelbepflanzung)
In diesem Fall wäre eine gemeinschaftliche Bepflanzung mittig der Grundstücksgrenze geregelt. Ich würde in diesem Fall einfach mal Gesetze außen vor lassen 😉
Höhen der Einfriedung sind meist im Bebauungsplan geregelt.
Guskeroni01.06.15 20:12
Wundert mich gar nicht, dass es auch für sowas in D. ein Gesetz gibt. :-)
Der Bebauungsplan sagt zur Einfriedung aber nichts aus. Ich bin diesbezüglich aber auch recht entspannt. Ich denke, dass man sich aber sicherlich mit den Nachbarn absprechen kann, das die Bepflanzung für beide Seiten i.O. ist
Der Bebauungsplan sagt zur Einfriedung aber nichts aus. Ich bin diesbezüglich aber auch recht entspannt. Ich denke, dass man sich aber sicherlich mit den Nachbarn absprechen kann, das die Bepflanzung für beide Seiten i.O. ist
FrankH02.06.15 01:10
Dass man sich mit dem Nachbarn hoffentlich einig wird, setze ich auch mal voraus. Nur muss man leider trotzdem auch immer die Rechtslage kennen.
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