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ᐅ Holz Sichtschutz-Zaun - Planung übertrieben? Alternativen?


Erstellt am: 28.05.21 20:22

haydee01.06.21 12:02
Schall kann gebrochen werden und ist für Laien nicht immer nachvollziehbar.
Hangaufwärts ist 1 Mietshaus mit 6 Wohnungen. Von genau 1 Wohnung hören wir alles, wenn die auf den Balkon sind. Klingt als ob sie bei uns auf der Terrasse stehen. Die Balkone drunter hören wir nicht, die daneben ebenfalls nicht.
Feiert in der einen Straße einer in seinem Hof, stehe ich senkrecht im Bett, sein Nachbar hört nichts.
Laß dich doch einfach mal beraten.
Wie ist es mit deinem Haus? Öffnungen der dezentralen Lüftung zum Nachbarn? Fensterfalz etc
Und sprich mit den Nachbarn.
pagoni202001.06.21 12:15
Schimi1791 schrieb:

Wie soll(te) das in der Praxis ablaufen? Haus verkaufen und ein neues kaufen oder bauen? Wie will man das den ‚Nachkäufern‘ erklären? Soweit ich weiß müssten derartige Probleme mit Nachbarn angesprochen werden. Ansonsten liege es unter arglistiger Täuschung (?).
Zudemwäre die neue Nachbarschaft ebenfalls unsicher.
Wie geschrieben wäre das die allerletzte Option. Diese stammte ursprünglich ja nicht von mir !
Wenn es mir aber dauerhaft wirklich richtig schlecht geht mit etwas und ich meine Gesundheit/Wohlbefinden an 1. Stelle setze was wäre Deiner Meinung nach dann eine funktionierende Lösung? Wie gesagt NACH Ausschöpfen aller Optionen.

Optionen: Neubau, -kauf, Miete etc. immer unter der Prämisse, dass es mir hier dauerhaft schlecht geht !!! Oder soll man es lebenslang aussitzen?
Wie gesagt nicht schön aber was ist die Alternative NACH allen anderen Versuchen ?Täuschung wäre dabei gar Nichts und arglistig zweimal nicht. Ich ziehe um aus privaten Gründen, basta.
Wo dann?? Nur dort, wo dieses Problem nicht stattfindet, das kann z.b. weiter weg sein oder Alleinage da wo Andere nicht so gerne wohnen wg Anbindung etc.
Nochmal. Was wäre die Alternative wenn alles Andere nicht klappt ?
Krank werden ?
guckuck201.06.21 12:23
Vor dem Auszug steht doch erstmal die Eskalation!
1) Gespräch. Tipps dazu gab es ja schon. Konsens anstreben, ggf (gemeinsame) Schalldchutzmaßnahmen einleiten
2) Protokoll führen, jede Belästigung ansprechen
3) Ruhestörungen beim Ordnungsamt melden. Wenn es sogar Sonntage sind (Ruhezeit!) hat man da einen Hebel.
Ab Schritt 3 ist man definitiv nicht mehr befreundet, aber was ist das größere Übel?
4) Anwalt, Gutachten, Gericht oder Verkauf
kati133701.06.21 12:33
guckuck2 schrieb:

Vor dem Auszug steht doch erstmal die Eskalation!
1) Gespräch. Tipps dazu gab es ja schon. Konsens anstreben, ggf (gemeinsame) Schalldchutzmaßnahmen einleiten
2) Protokoll führen, jede Belästigung ansprechen
3) Ruhestörungen beim Ordnungsamt melden. Wenn es sogar Sonntage sind (Ruhezeit!) hat man da einen Hebel.
Ab Schritt 3 ist man definitiv nicht mehr befreundet, aber was ist das größere Übel?
4) Anwalt, Gutachten, Gericht oder Verkauf
Es sind sogar vordergründig Feiertage. Vatertag, Sonntage - halt dann wenn "man frei hat". :/
Aber ich weiß nicht ob der Eskalationsweg mir gesundheitliche Vorteile bringen würde. Was bringt es mir wenn wir eine Nachbarschafts-Fehde anzetteln und ich dann jedes Mal Bauchschmerzen habe wenn ich nach Hause fahre weil ich Angst habe die auf der Straße zu treffen? Sowas wäre nichts für mich, das kann ich nicht gut.
Das letzte "Nachbarschaftsverhältnis" mit solchen Problemen haben wir auch irgendwann verlassen -> sprich, wir sind umgezogen. Das war aber auch eine Mietwohnung, die Situation war extremer und hat bestimmt ihren Teil dazu beigetragen, dass ich heute so allergisch darauf reagiere.

Ich weiß aber nicht ob ich da wirklich rechtliche Handhabe hätte. Vielleicht ist die Musik nicht "zu laut", ich empfinde sie aber trotzdem als störend. Ich weiß nicht genau wo die Grenze zur Zimmerlautstärke liegt. Die haben ja auch das Recht ihren Garten zu nutzen. Im Garten laute Musik abzuspielen ist mMn pauschal irgendwie rücksichtslos. Schall breitet sich halt über das Grundstück hinaus aus, das weiß man, und man nimmt dann billigend in Kauf andere Leute zu beschallen. Das stört bestimmt nicht jeden, aber ein bisschen egoistisch ist es per se, den eigenen Musikgeschmack anderen Leuten aufs Auge zu drücken ob sie das wollen oder nicht. Zumindest würde ich das nicht machen.
Schimi179101.06.21 12:43
pagoni2020 schrieb:

...
Täuschung wäre dabei gar Nichts und arglistig zweimal nicht. Ich ziehe um aus privaten Gründen, basta.
...
Das könnten (!) Gerichte aber anders sehen:

"Bei dem Verkauf einer Immobilie besteht eine Aufklärungspflicht des Verkäufers hinsichtlich 'böser Nachbarn' nur dann, wenn der Käufer hiernach fragt oder bei extrem nachbarfeindlichem oder schikanösem Verhalten der Nachbarn, mit dem der Käufer nicht rechnen muss.

Dies hat das LG München I mit Urteil vom 12.07.2012, Az. 23 O 5974/10 entschieden."

Sollte also die Lärmbelästigung verschwiegen werden, obwohl die Käufer danach fragen, könnte (!) der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt sein. Wobei Lärmbelästigung sicherlich auch subjektiv ist.
Die Frau unserer Vorbesitzer hatte sich wohl am Federvieh der Nachbarschaft gestört und die Nachbarschaft (!) tlw. erfolgreich verklagt. Letztendlich sind sie dann aber weggezogen. Wir nehmen die "Störung" gar nicht wahr.
kati1337 schrieb:

...
Ich weiß aber nicht ob ich da wirklich rechtliche Handhabe hätte.
...
Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
motorradsilke01.06.21 17:05
kati1337 schrieb:

Es sind sogar vordergründig Feiertage. Vatertag, Sonntage - halt dann wenn "man frei hat". :/
Aber ich weiß nicht ob der Eskalationsweg mir gesundheitliche Vorteile bringen würde. Was bringt es mir wenn wir eine Nachbarschafts-Fehde anzetteln und ich dann jedes Mal Bauchschmerzen habe wenn ich nach Hause fahre weil ich Angst habe die auf der Straße zu treffen? Sowas wäre nichts für mich, das kann ich nicht gut.
Das letzte "Nachbarschaftsverhältnis" mit solchen Problemen haben wir auch irgendwann verlassen -> sprich, wir sind umgezogen. Das war aber auch eine Mietwohnung, die Situation war extremer und hat bestimmt ihren Teil dazu beigetragen, dass ich heute so allergisch darauf reagiere.

Ich weiß aber nicht ob ich da wirklich rechtliche Handhabe hätte. Vielleicht ist die Musik nicht "zu laut", ich empfinde sie aber trotzdem als störend. Ich weiß nicht genau wo die Grenze zur Zimmerlautstärke liegt. Die haben ja auch das Recht ihren Garten zu nutzen. Im Garten laute Musik abzuspielen ist mMn pauschal irgendwie rücksichtslos. Schall breitet sich halt über das Grundstück hinaus aus, das weiß man, und man nimmt dann billigend in Kauf andere Leute zu beschallen. Das stört bestimmt nicht jeden, aber ein bisschen egoistisch ist es per se, den eigenen Musikgeschmack anderen Leuten aufs Auge zu drücken ob sie das wollen oder nicht. Zumindest würde ich das nicht machen.

Selbstverständlich hast du eine rechtliche Handhabe. Sonntags und Feiertags ist Ruhetag, da darf er keine Musik machen. Da hat jeder Lärm zu unterbleiben.

Bevor ich mir Gedanken um eine Lärmschutzwand u.ä. und gar um Auszug machen würde, würde ich ihm das klar machen. Natürlich erst mal nett und freundlich.

An anderen Tagen außerhalb der Ruhezeiten kommt es darauf an, ob es auch Andere stört. Frag doch mal die anderen Nachbarn. Vielleicht sind die auch genervt, trauen sich aber ebenso nicht, etwas zu unternehmen. Gemeinsam könntet ihr ihn ja dann ansprechen und eine Lösung finden. Vielleicht gibt es bestimmte Zeiten, zu denen er zu Hause ist, ihr aber nicht.
täuschunggerichtgartenlärmbelästigung