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ᐅ Höhe Perimeterdämmung über Kiesschicht


Erstellt am: 02.05.2011 18:46

Rees 02.05.2011 18:46
Hallo, erster Beitrag und wohl auch direkt eine Anfängerfrage ;-)

Ich habe von einer Firma meinen Keller abdichten gelassen, demnächst wird auch die Fassade erneuert und gedämmt.
Die Arbeiten am Keller sind soweit abgeschlossen, es fehlen lediglich die Verbundsteine und entsprechend Splitt / Sand.

Die ausführende Firma hat die Perimeterdämmung relativ ungleichmäßig (in Bezug auf die Höhe) verlegt. Teilweise liegen die Platten unterhalb des momentan aufgefüllten Kies.

Nun meine Frage: Gibt es hierfür Richtlinien, wie hoch die Perimeterdämmung verlegt werden muss? Mein Stuckateur meinte, idealerweise ~10cm über die spätere Höhe der Verbundsteine.
Dies hatte ich so auch mit dem Chef der Firma besprochen, allerdings sind die Arbeiter nun abgezogen und die Dämmung ist immer noch nur in etwa auf Höhe des Kies.

Danke für Ihre Hilfe!

E.Curb 03.05.2011 10:08
Hallo,

was ist denn für eine Fassadendämmung geplant ?
Und wer hat das alles geplant ?
Normalerweise sollte sich ja jemand Gedanken gemacht haben, wie der Übergang Fassadendämmung - Perimeterdämmung aussehen soll

Gruß

Rees 05.05.2011 08:37
Hallo,
die Fassade wird durch ein WDVS (seitlich 140mm, Vorder- Rückseite mit 100mm) gedämmt, der Sockelbereich mit 100mm. Abgestimmt wurde dies mit der Stuckateurfirma. Und mit dieser wurde wie erwähnt besprochen, dass die Perimeterdämmung 10 cm höher als die Verbundsteine ausgeführt werden soll.
Dies habe ich so auch an die Baufirma weitergegeben.
Meine Frage ist halt, ob es hierfür Richtlinien gibt.

Danke vorab für deine Antwort!

E.Curb 06.05.2011 09:35
Hallo,

Richtlinien und Normen gibt es natürlich. Da wäre z.B. die DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau), die DIN 18195 (Bauwerksabdichtung), die Energieeinsparverordnung, Richtlinien bzw. Verarbeitungshinweise der WDVS-Hersteller etc.

Die Frage ist doch aber, wie der Übergang von Perimeterdämmung / Fassadendämmung und Sockelausbildung geplant wurde. Irgendwer muss sich da ja mal Gedanken gemacht haben. Und wenn es so geplant und abgesprochen wurde, warum auch immer, dass die Dämmung eine bestimmte Höhe haben soll, dann muss Dein Unternehmer die Absprachen auch einhalten, es sei denn, er verstößt gegen irgendwelche Vorschriften. Gibt es keinen Vertrag oder Leistungsbeschreibung ?

Gruß
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