Höhe Fußbodenaufbau bei Verklebung, wenn Parkett 1,5cm dick

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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K1300S

K1300S

Ja, wäre es, aber ansonsten weiß ich echt nicht, woher drei oder vier Millimeter kommen sollen. Auch drei Millimeter Kleber dämmen die Wärme, was man ja nicht möchte.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Wie stark trägt denn normaler weise noch der Kleber auf? Sprich, welche "Endhöhe" muss ich dem Bauträger nennen?
Gehe einmal von 18mm Gesamtstärke aus. Das wäre das Parkett + Dünnbettkleber (eventuelle Spachtelmasse nicht berücksichtigt).
Bei jeder Tür hat man die Möglichkeit, noch 2-3mm in der Höhe zu korrigieren.
Alles was mit dem Thema "Dämmung" genannt wurde: bitte vergesse das!
Wir reden hier von einer Parkettverlegung und nicht von einer Trittschalldämmung (unter Estrichen)!
Gruß & gutes Gelingen: KlaRa
 
A

AllThumbs

Gehe einmal von 18mm Gesamtstärke aus. Das wäre das Parkett + Dünnbettkleber (eventuelle Spachtelmasse nicht berücksichtigt).
Ich hatte derweil noch ein anderes Fachgeschäft sowie einen Bodenleger angerufen. Die nannten mir 1mm bis maximal 1,5mm, da der Kleber ja platt gedrückt wird. Das hatte ich jetzt auch erstmal an Treppen- und Türenbauer weitergegeben.
Zu jedem Mist gibt es doch hunderte Einträge bei Google. Verstehe gar nicht, dass dazu nichts zu finden ist. Die Frage muss sich doch eigentlich bei einigen Bauvorhaben stellen.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Zu jedem Mist gibt es doch hunderte Einträge bei Google. Verstehe gar nicht, dass dazu nichts zu finden ist.
Du hast dieses Forum doch gefunden. Wahrscheinlich über GOOGLE.
Und Du hast eine fachlich fundierte Antwort bekommen. Nicht bei GOOGLE, sondern in einem Fachforum. Durch einen Fachmann.
Noch einmal: die 1mm Klebstoffdicke, welche Du recherchiert hast, kommt in der Praxis nicht hin. Das ist zu wenig.
Andererseits kann man unmöglich mit 1 oder 2mm in der Fläche "rechnen". Nehme die von mir angegebenen 3mm, dann nimmst Du die Grenzwerte der DIN 18202 bezüglich Ebenheitsabweichungen noch mit in die Berechnung rein.
Den Rest stellt der Türenbauer ein.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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