ᐅ Höchstgrenze Eigenkapital für Z15-Darlehen
Erstellt am: 23.08.24 21:42
hanss2323.08.24 21:42
Guten Abend!
wenn das Eigenkapital größer als 50% der Gesamtkosten ist, kann kein Z15 Darlehen in Anspruch genommen werden.
Unter den FAQs der L-Bank steht folgendes:
Übersteigt Ihr vorhandenes Gesamtvermögen 50 % der Gesamtkosten wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderstelle, die prüft, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall dennoch möglich ist.
Hat jemand Erfahrung damit, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Wohnraumförderstellen von dieser Vorgabe abweichen (können)?
wenn das Eigenkapital größer als 50% der Gesamtkosten ist, kann kein Z15 Darlehen in Anspruch genommen werden.
Unter den FAQs der L-Bank steht folgendes:
Übersteigt Ihr vorhandenes Gesamtvermögen 50 % der Gesamtkosten wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderstelle, die prüft, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall dennoch möglich ist.
Hat jemand Erfahrung damit, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Wohnraumförderstellen von dieser Vorgabe abweichen (können)?
Dec4ever24.08.24 09:19
hanss23 schrieb:
Guten Abend!
wenn das Eigenkapital größer als 50% der Gesamtkosten ist, kann kein Z15 Darlehen in Anspruch genommen werden.
Unter den FAQs der L-Bank steht folgendes:
Übersteigt Ihr vorhandenes Gesamtvermögen 50 % der Gesamtkosten wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderstelle, die prüft, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall dennoch möglich ist.
Hat jemand Erfahrung damit, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Wohnraumförderstellen von dieser Vorgabe abweichen (können)?Grundsätzliche Frage, warum soll jemand mit Staatsgeldern unterstützt werden, der über 50 Prozent Eigenkapital hat? Sorry, die Förderung ist für Familien mit geringem Einkommen und ohne Erbe!nordanney26.08.24 15:47
hanss23 schrieb:
Übersteigt Ihr vorhandenes Gesamtvermögen 50 % der Gesamtkosten wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderstelle, die prüft, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall dennoch möglich ist.
Hat jemand Erfahrung damit, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Wohnraumförderstellen von dieser Vorgabe abweichen (können)?Grundstück. ist keine Abweichung möglich. Einzelfall kann z.B. der Miteigentumsanteil bei einer Erbengemeinschaft sein bei gleichzeitig nur normalem Einkommen. Also nicht direkt zu Geld machbares Vermögen, das nicht selbst erarbeitet wurde (weil das Einkommen an sich förderwürdig wäre).Ansonsten gilt: Zu wohlhabend = keine Förderung nötig.
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